Justizminister Maas: Religionsfreiheit bedeutet Verantwortung

Religionsfreiheit muss in Deutschland für alle Religionen gleichermaßen gelten. Diese Freiheit geht jedoch mit Verantwortung einher. Das meint Justizminister Heiko Maas in einem Gastbeitrag für Spiegel Online.
Von PRO
Sieht Religionen in der Verantwortung: Justizminister Heiko Maas.
Der deutsche Justizminister Heiko Maas hat „Tugenden für das friedliche Zusammenleben“ der Religionen gefordert. In einem Gastbeitrag für die Nachrichtenseite Spiegel Online hob er die wachsende Vielfalt der Glaubensrichtungen hervor. Diese Vielfalt, die Ausdruck von Religionsfreiheit sei, bereichere zwar die Gesellschaft. Sie führe aber auch zu Konflikten. Um das zu vermeiden, brauche es „Respekt gegenüber Religionen“ und Verantwortung der Religionsgemeinschaften. Daran fehle es, wenn ein evangelikaler Pfarrer Buddha „verunglimpft“, wie es in Bremen geschehen sei. In der Verantwortung muslimischer Gemeinden liege es, gegen Antisemitismus in ihren Reihen vorzugehen. „Gleiche Freiheit heißt für mich auch gleiche Verantwortung.“

Keine Verbannung von Religion

Von Nichtreligiösen forderte Maas, Religionen anzuerkennen, auch wenn sie sich öffentlich zeigen. Gerade „diejenigen, die unter Verweis auf Vernunft und Rationalität alle Religionen ablehnen“, erwiesen sich als intolerant. Niemand sei gezwungen, zu glauben. Diese negative Religionsfreiheit „gibt aber keinen Anspruch darauf, die Religionsausübung anderer nicht sehen oder hören zu müssen“. Damit erteilt Maas auch der Forderung eine Absage, den Laizismus einzuführen. „Die Annahme, man könnte ausgerechnet durch die Verbannung von Religion aus dem öffentlichen Raum das tolerante Miteinander fördern, finde ich wenig überzeugend.“ So sei es hilfreich, wenn Imame in Deutschland eine Ausbildung an staatlichen Universitäten erhielten und mit den hier geltenden Werten vertraut seien. Der Staat sei dabei gefordert, alle Religionen gleich zu behandeln. So müsse das Kopftuch Lehrkräften ebenso erlaubt sein wie die Kippa. „Freiheit ist stets gleiche Freiheit. Eine Bevorzugung einzelner Religionen durch den Staat ist damit unvereinbar.“ (pro)
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