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Justizminister Maas: „Kinder gehören nicht an den Traualtar“

Kinderehen sollen in Zukunft verboten sein. In Berlin haben sich die Regierungsparteien auf einen bislang umstrittenen Gesetzentwurf verständigt, der vorsieht, Ehen von Personen unter 16 Jahren für nichtig zu erklären.
Von PRO
Justizminister Heiko Maas (SPD) hat Kinderehen eine Absage erteilt

Foto: BMJV/Habig

Justizminister Heiko Maas (SPD) hat Kinderehen eine Absage erteilt

Nach langem Ringen hat sich die große Koalition aus CDU/CSU und SPD zu einem Gesetz durchgerungen, mit dem Kinderehen verboten werden sollen. Nach Informationen der Welt vom Dienstag haben sich die Koalitionspartner darauf verständigt, den bislang umstrittenen Gesetzesentwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD) umzusetzen. Auf Facebook teilte der Justizminister am Mittwoch ein Gespräch mit der Saarbrücker Zeitung. Darin hatte der Minister erklärt: „Kinder gehören nicht an den Traualtar.“

Der Entwurf sieht nach Angaben der Welt vor, dass Ehen von Gatten, die jünger als 16 Jahre sind, „nichtig“ sein sollen. Entscheidend dafür soll nach Angaben der Zeitung der Zeitpunkt der Heirat sein. Dies gelte auch für Ehen, die bereits im Ausland geschlossen worden seien.

So viele Jugendliche sind betroffen

Noch seien nicht alle Differenzen ausgeräumt, schreibt die Zeitung. Das Justizministerium vertrete die Auffassung, bei Auslandskinderehen von 16- bis 18-Jährigen Ausnahmen in Härtefällen zuzulassen. Die Unionsparteien möchten, dass Jugendämter die Aufhebung solcher Ehen bei Familiengerichten beantragen müssen.

Nach Angaben der Süddeutschen Zeitung vom Mittwoch hatte sich auch die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Aydan Özoğuz (SPD), gegen ein totales Verbot ausgesprochen. Özoğuz argumentiert, dass betroffene Mädchen und Frauen Unterhalts- und Erbansprüche verlören, sollten sie als nicht rechtmäßig verheiratet gelten. Die Süddeutsche gibt an, dass es 2016 in Deutschland 1.475 verheiratete Jugendliche gegeben hat, von denen 361 jünger als 14 Jahre waren. Die Zeitung beruft sich auf Zahlen des Bundesinnenministeriums. Das neue Gesetz sieht nach Medienberichten auch vor, prinzipiell die Ehemündigkeit auf 18 Jahre anzuheben. (pro)

Von: nob

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