Er habe sich nur zur Frage von zivilen Schiedsgerichten in Deutschland geäußert, in die "möglicherweise auch islamische Rechtsvorstellungen einfließen", betonte er am Donnerstag im Rechtsausschuss des Mainzer Landtags nach einer Meldung der "Deutschen Presseagentur" (dpa). Manche Medien hätten ihn verzerrt wiedergegeben. Mit seinen Äußerungen hatte Hartloff seinerzeit eine breite Debatte zum Thema "Scharia in Deutschland" ausgelöst.
Medien hatten in der vergangenen Woche berichtet, Hartloff halte die Existenz von islamischen Schiedsgerichten in Deutschland grundsätzlich für zulässig. Sie könnten etwa bei Unterhaltsfragen, Scheidungen und Geschäftsverträgen befriedend wirken. Allerdings müssten sie im rechtsstaatlichen Rahmen agieren und von beiden Seiten akzeptiert werden. Über Straftaten dürften islamische Friedensrichter ohnehin nicht befinden. Auch Sport und Handel hätten eine eigene Gerichtsbarkeit, die dem inneren Frieden diene. Das Justizministerium in Mainz hatte laut dpa jedoch all dies am Freitag vergangener Woche bestätigt. (pro/dpa)