Juristentagung: „Freiheit ist ein Spannungsfeld“

Freiheit hat ihre Grenzen – in einem demokratischen Staat ebenso wie in einem christlichen Sinne. Diese Spannung machten die Hauptredner auf der Jahreskonferenz der Vereinigung „Christ und Jurist“ deutlich. Doch an christliche Freiheit komme die staatliche nicht heran.
Von PRO
„Die menschliche Freiheit ist die Folge der Liebe Gottes“, sagte der Moraltheologe Eberhard Schockenhoff bei der Jahrestagung von „Christ und Jurist”
Freiheit sei eine „spannungsreiche Angelegenheit“, sagte Fabian Wittreck, Professor für öffentliches Recht an der westfälischen Wilhelmsuniversität in Münster, bei der Jahrestagung der Vereinigung „Christ und Jurist“ am Wochenende in Stuttgart. Der Begriff habe negative und positive Aspekte. Menschen, die in Haft sitzen, hätten beispielsweise einen ganz anderen, konkreteren Freiheitsbegriff als Menschen „in Freiheit“. Für den normalen Bürger sei Freiheit eher etwas Abstraktes, das es zu definieren gelte. „Daher kann es sein, dass der Begriff negativ belegt ist. Menschen müssen darüber nachdenken, es bedeutet Arbeit.“ In seinem Vortrag „Freiheit im Verfassungsstaat“ zeigte Wittreck auch die Spannung bei der Frage auf, wie weit die Freiheit reiche. Es gebe in Deutschland eine verfassungsgebende Gewalt. Sie setze sich über das Grundrecht des freiheitlichen Volkes teilweise hinweg. „Für uns ist es normal, dass der Bundesgerichtshof ein Gesetzt aufhebt.“ In der Schweiz sei es dagegen undenkbar, eine vom Volk gefasste Entscheidung von einem Gericht aufheben zu lassen – auch wenn die Freiheit einzelner Menschen dadurch eingeschränkt würde.

„Staatliche Freiheit kommt nicht an christliche Freiheit ran“

Das deutsche Grundgesetz sei eine „Herrschaft der Toten über die Lebenden“: Denn teilweise seien Entscheidungen von 1949, als das Grundgesetz verabschiedet wurde, unwiderrufbar – außer das Volk wolle eine komplett neue Verfassung, erklärte Wittreck. Da ende die im Grundgesetz manifestierte Freiheit des Einzelnen. „Er ist durch eine legitimierte Herrschaft eingeschränkt.“ In diesem Spannungsfeld bewegten sich auch die Grundrechte. Diese ließen sich in dieser Hinsicht zusammenfassen: „Jeder darf definieren, jeder darf kommentieren“, sagte der Jurist. „Und alles ist erlaubt, solange es nicht verboten ist.“ Kritisch sieht Wittreck, dass in Deutschland die Verletzung religiöser Gefühle vom weltlichen Staat bestraft werden kann. „Was für Zeichen setzen wir, wenn wir weltliche Strafen für die Religion fordern?“, fragte er und fügte scherzhaft hinzu: „Sicherheitshalber noch 60 Tagessätze durch das Amtsgericht zur ewigen Verdammnis.“ Religionsfreiheit bedeute auch, zu akzeptieren, dass jemand nicht glauben will. Abschließend stellte er fest: „Die maximale verfassungsstaatliche Freiheit kommt nicht an die christliche Freiheit ran.“

Kirche als Anwältin der Freiheit

Mit der christlichen Freiheit beschäftigte sich Eberhard Schockenhoff in seinem Vortrag „Zur Freiheit berufen – die theologische Dimension der Freiheit“. Er ist römisch-katholischer Priester, Professor für Moraltheologie an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg und war von 2001 bis 2016 Mitglied im Deutschen Ethikrat (früher: Nationaler Ethikrat). Er erklärte zunächst, was Freiheit für die Beziehung zwischen Gott und Mensch bedeute. „Die Gnade zerstört die Freiheit nicht, sondern setzt sie voraus.“ Gott und der Mensch seien keine Konkurrenten. Die menschliche Freiheit und Gottes Größe wüchsen parallel miteinander. Die göttliche Liebe begrenze sich selbst, um endliche Freiheit des Menschen zuzulassen. „Die menschliche Freiheit ist die Folge der Liebe Gottes.“ Auch in der Bibel sei der Freiheitsgedanke oft zu finden. So verdanke das Volk Israel seine Existenz dem Freiheitshandeln Gottes – Stichwort: Auszug aus Ägypten. Im Neue Testament sei Freiheit ein durchgehendes Thema, beispielsweise bei den zahlreichen Krankenheilungen durch Jesus. „Dämonen sind im Himmel nicht mehr vorhanden, denn Jesus hat die Menschen frei gemacht.“ Das sei die neue Freiheit des Evangeliums. Dennoch habe der Christ es hier nicht mit einer Ungebundenheit zu tun. Denn er sei immer noch an das Gesetz Christi gebunden. Kirche ist für Schockenhoff die Anwältin der Freiheit. Schwierig sei das Spannungsfeld, dass die Kirche seit dem 20. Jahrhundert versuche, die Freiheit des Einzelnen zu fördern, aber dennoch immer wieder in sie eingreife. „Der Mensch hat natürlich das Recht, Gott nicht anzuerkennen“, sagte der Theologe. So sei in der Katholischen Kirche eigentlich festgelegt, dass die Freiheit des Einzelnen nur eingeschränkt werden dürfe, wenn die Einheit der Kirche gefährdet sei. Jedoch verweigere sich die Kirche oft dieser Lebenswirklichkeit. Das könne problematisch werden, zumal die kirchliche Pluralität von der Freiheit der einzelnen lebe. „Freiheit“ war das zentrale Thema der diesjährigen Konferenz von „Christ und Jurist“ in Stuttgart. In der überkonfessionellen Initiative finden Christen zusammen, die einen juristischen Beruf erlernen oder ausüben. Anliegen ist es laut Selbstauskunft, „christlichen Glauben und juristische Arbeit so zu verbinden, dass der Einsatz für das Recht zum Dienst am Menschen wird“. (pro)
https://www.pro-medienmagazin.de/gesellschaft/detailansicht/aktuell/wegen-gotteslaesterung-gericht-verurteilt-ehemaligen-lehrer-95123/
https://www.pro-medienmagazin.de/kommentar/detailansicht/aktuell/erdogan-gedicht-so-ist-das-nun-mal-im-rechtsstaat-95627/
https://www.pro-medienmagazin.de/politik/detailansicht/aktuell/kauder-fordert-staatliche-ueberwachung-der-moscheen-95923/
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