Die FDP-Jugendorganisation „JuLis“ fordert aktive Sterbehilfe für todkranke Kinder. Der Generalsekretär der Evangelischen Allianz, Hartmut Steeb, zeigt sich „erschüttert“ über ein solches „Freiheitsverständnis“.
Von PRO
Foto: Jorge Gobbi / flickr
Die Jungen Liberalen wollen einen selbstbestimmten Tod für „tödlich erkrankte Kinder“
Die Jungen Liberalen sprachen sich auf ihrem Bundeskongress am Wochenende in Brauschweig in einem Beschluss dafür aus, „es unheilbar kranken Kindern zu ermöglichen, würdevoll und selbstbestimmt über das eigene Leben und den eigenen Tod zu entscheiden“. Dafür sollten Rechtsgrundlagen geschaffen werden. Der „JuLis“-Bundesvorsitzende Konstantin Kuhle teilte mit: „Liberale haben großen Respekt vor der Selbstbestimmung eines jeden Einzelnen, auch und gerade vor der Selbstbestimmung minderjähriger Kinder. Das gilt für die Gestaltung des eigenen Lebens genauso wie für die Entscheidung über dessen bewusst gewünschte Beendigung. Deshalb wollen wir, dass die schlussendliche Entscheidung über die Inanspruchnahme der Sterbehilfe immer beim sterbewilligen und für mündig erklärten Kind liegen muss.“
„Kapitulationserklärung für die Humanität“
Hartmut Steeb, Generalsekretär der Evangelischen Allianz, übte gegenüber der Nachrichtenseite kath.net starke Kritik an der Forderung: „Ich bin erschüttert.“ Er frage sich, „wer uns vor einem solchen ‚Freiheitsverständnis‘ schützt“. Lebensschutz gebe es „nur brutto“. Alle Hilfen müssten dahin ausgerichtet sein, „dass Menschen zum Leben und im Leben geholfen“ werde. Die Tötung eines Menschen als mögliche Hilfe für einen Menschen zu bezeichnen, sei eine „Kapitulationserklärung für die Humanität“. Das sei nicht liberal, sondern menschenverachtend.
Seit 1999 setzen sich die Jungen Liberalen dafür ein, dass unheilbar erkrankte Erwachsene den eigenen Todeszeitpunkt selbst bestimmen dürfen. Damit tatsächlich sichergestellt sei, dass sich unheilbar kranke Kinder in einer akuten Leidensphase nicht voreilig für das eigene Sterben entschieden, forderten die „JuLis“ ein intensives Prüfverfahren. Hinzugezogen werden sollten laut Bundesvorsitzendem Kuhle zwei unabhängig voneinander urteilende Mündigkeitsgutachten zweier Kinderpsychologen, die Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten, der behandelnde Arzt sowie ein weiterer Mediziner. (pro)
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