Jugendmedienschutz gegen „Joko und Klaas“

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat im ersten Halbjahr 2013 insgesamt 16 Verstöße gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags festgestellt. Sieben davon betreffen Fernsehen, neun das Internet. Auch die ProSieben-Komiker Joko und Klaas stehen in der Kritik.
Von PRO

ProSieben habe zwei Folgen der Show „Joko gegen Klaas“ morgens um 7 Uhr ausgestrahlt und damit gegen die Jugendschutzbestimmungen verstoßen, teilte die KJM mit. Die in der Sendung gezeigten riskanten Aktionen und Mutproben hätten erst ab 20 Uhr gezeigt werden dürfen. ProSieben wurde außerdem für die Sendung „Unter fremden Decken – Auf der Suche nach dem besten Sex der Welt“ gescholten, die der Münchner Sender um 20.15 Uhr ausgestrahlt hatte: Nach Ansicht der KJM können mehrere Szenen Kinder und Jugendliche unter 
16 Jahren überfordern oder verunsichern, weil sie die dargestellten Sexualpraktiken nicht einordnen könnten. Außerdem wurde die Verbindung von Sexualität und Alkohol kritisch gesehen.

Viva: Frauen als Sexobjekte dargestellt

Auf die Liste der Verstöße gegen den Jugendschutz hat es auch der ehemalige Musiksender Viva gebracht: Die erste Folge der Dokusoap „Party, Bruder!“ lief dort im Tagesprogramm um 16 Uhr. In der betreffenden Episode geht es um fünf junge Männer zwischen 18 und 21 Jahren, die sich auf ein Party-Wochenende vorbereiten. Dabei würden Frauen auf der verbalen Ebene abgewertet und lediglich als Sexualpartnerinnen dargestellt. Die Episode beinhalte Verhaltens- und Handlungsmuster, die Kinder unter 12 Jahren nicht einordnen könnten.
Auf der Liste der Verstöße stehen außerdem die Pay-TV-Sender TNT Film, MGM und Sky, weil sie Spielfilme oder Fernsehserien ohne Jugendschutz-Vorsperre im Tagesprogramm ausgestrahlt hatten.

Internet: Pornografie und rechtsextremes Gedankengut

Die Verstöße gegen den Jugendschutz im Internet listet die KJM anonymisiert auf. Betroffen sind ein indiziertes Online-Spiel sowie Seiten mit pornografischen und rechtsextremistischen Inhalten. Die KJM beschloss – je nach Art und Schwere der Verstöße – Beanstandungen, Untersagungen und Bußgelder. Die Verwaltungs- und Ordnungswidrigkeitsverfahren führen die jeweils zuständigen Landesmedienanstalten durch. Strafrechtlich relevante Inhalte gibt die KJM an die zuständigen Staatsanwaltschaften ab.

Bei der Aufsicht über den Rundfunk arbeitet die KJM Hand in Hand mit den Landesmedienanstalten: Diese beobachten, prüfen und bewerten potenziell problematische Rundfunkangebote und leiten der KJM die Prüffälle zur Entscheidung zu, wenn sie einen Anfangsverdacht gegeben sehen. Im Internetbereich unterstützen jugendschutz.net und die Landesmedienanstalten die KJM bei ihren Aufgaben: So treten diese bei der Annahme von Verstößen vorab an die Anbieter heran und fordern, entsprechende Inhalte freiwillig zu entfernen. Auf diese Weise können viele Internetfälle ohne aufwändiges Verfahren geklärt werden.

Erst, wenn hier keine Konsequenzen gezogen werden, oder in besonders schweren Fällen, schreitet die KJM ein. Sowohl im Rundfunk- als auch im Telemedienbereich kann die KJM nur gegen Anbieter mit Sitz in Deutschland vorgehen. Indizierungen fallen in das Aufgabengebiet der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM). Die KJM ist in dem Zusammenhang einerseits für die Abgabe von Stellungnahmen zu Indizierungsanträgen im Bereich der Telemedien zuständig und kann andererseits selbst Indizierungsanträge stellen. (pro)

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