Josef Schuster: Antisemitische Migranten ausweisen

Der Präsident des Zentralrates der Juden in Deutschland, Josef Schuster, hat ein „niedrigschwelliges“ bundesweites Angebot vorgeschlagen, bei dem Fälle von Antisemitismus „rasch und ohne viele Hürden“ gemeldet werden könnten. Er erhielt dabei Zustimmung von CDU und AfD.
Von Jörn Schumacher
Migranten sollten notfalls ausgewiesen werden, wenn sie antisemitische Verbrechen begehen, sagte der Präsident des Zentralrates der Juden in Deutschland, Josef Schuster

Gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (Mittwochsausgabe) sagte Schuster, seine Forderung gelte „auch und insbesondere für Übergriffe an Schulen“. Dies erlaube es, „ein deutlicheres Bild des Antisemitismus und seiner vielen Facetten“ aufzuzeigen.

Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) sagte der Augsburger Allgemeinen, sie sei bereits auf die Länder zugegangen, „um gemeinsam Maßnahmen zu überlegen, wie wir Demokratieverständnis und Toleranz unseren Schülerinnen und Schülern stärker vermitteln können“. Karliczek sagte weiter: „Wir müssen nicht nur über religiöse, sondern über gesellschaftliche Toleranz sprechen, wenn wir Demokratie alltäglich leben wollen.“

Gegenüber der Welt am Sonntag bekräftigte Schuster nun seine Forderung mit dem Vorschlag, antisemitische Migranten notfalls auszuweisen, denn allein mit Ermahnungen und Geldstrafen sei es nicht getan. Wörtlich sagte Schuster der Zeitung: „Man sollte heute sämtliche Integrationsbestrebungen notfalls gesetzlich so verschärfen, dass ein Verstoß gegen unsere Grundordnung und Werte im schärfsten Fall zum Entzug des Bleiberechts führt. […] Wer unseren gesellschaftlichen Konsens bewusst und mehrmals verletzt, der sollte sein Bleiberecht verwirken.“ Schuster sprach hierbei nicht explizit von Straftatbeständen als Grund für eine Ausweisung, sondern von der Verletzung des „gesellschaftlichen Konsens“ und mit einem „Verstoß gegen unsere Grundordnung und Werte“.

Ausweisung bei Straftatbestand

Der Parlamentarische Staatssekretär des Bundesinnenministeriums, Stephan Mayer (CSU), erklärte gegenüber der Welt, er könne Schuster in dem Vorschlag „nur nachdrücklich unterstützen“. Wenn sich jemand wegen einer antisemitisch motivierten Gewalttat strafbar mache, und ihm deswegen das Bleiberecht in Deutschland entzogen werde, mache dies deutlich, „dass er sich gegen Grundwerte und Überzeugungen unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung stellt“, so Mayer.

Auch der Bundessprecher und Fraktionschef der AfD, Alexander Gauland, unterstützte den Vorschlag. „Endlich kommt das Problembewusstsein nun auch bei den Betroffenen an“, sagte Gauland laut der Tageszeitung Die Welt. „Es muss vollkommen klar sein: Wer unser Grundgesetz, die Grundordnung unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens verletzt, muss Deutschland sofort verlassen.“

Burkhard Lischka, innenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, verwies auf die derzeit geltende Gesetzeslage: „Bereits die letzte große Koalition hat in Paragraf 54 des Aufenthaltsgesetzes die gesetzliche Grundlage für die Forderung von Herrn Präsidenten Schuster geschaffen.“ Demnach kann ein ausländischer Staatsbürger bereits ausgewiesen werden, wenn er zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde oder die Integration „in verwerflicher Weise“ störe. Das gelte auch für Personen, die zu Hass aufrufen oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder die freiheitlich demokratische Grundordnung gefährden.

Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt erklärte, das geltende Recht müsse konsequent angewendet werden. Sie unterstütze gegenüber der Welt aber ebenfalls eine „Null-Toleranz-Politik bei Antisemitismus, stärker hinzuschauen und schneller zu ahnden“. Wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet sei, dann überwiege „das Ausweisungsinteresse“. Die Grünen-Politikerin fügte hinzu, Antisemitismus lasse sich mit härteren Strafen „nicht wirklich erfolgreich bekämpfen“ – stattdessen müsse man „an die Gesinnung ran“.

Nach Informationen des Blattes soll als erster Antisemitismusbeauftragter der Bundesregierung der Diplomat Felix Klein berufen werden. Klein war bisher Sonderbeauftragter des Auswärtigen Amtes für die Beziehungen zu jüdischen Organisationen und Antisemitismusfragen. Das Amt soll beim Bundesinnenministerium angesiedelt werden.

Definition von Antisemitismus

Im vergangenen Jahr hatte das Bundeskabinett der Antisemitismus-Definition der Internationalen Allianz für Holocaust-Gedenken (IHRA) offiziell zugestimmt. Sie versteht etwa auch eine pauschale Israelkritik als Judenhass. Die Definition ist rechtlich nicht bindend, soll aber als Richtschnur für die Arbeit Deutschlands in internationalen Organisationen sein und auch „in der Schul- und Erwachsenenbildung zur Anwendung kommen“, hieß es in der Erklärung damals.

Gemäß der IHRA lautet die Definition von Antisemitismus so: „Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Juden, die im Hass auf Juden Ausdruck finden kann. Rhetorische und physische Manifestationen von Antisemitismus richten sich gegen jüdische oder nicht-jüdische Individuen und/oder ihr Eigentum, gegen Institutionen jüdischer Gemeinden und religiöse Einrichtungen.“ Antisemitismus bediene sich düsterer Stereotypen und Zuschreibungen negativer Charaktereigenschaften von Juden im Allgemeinen.

Im öffentlichen Leben, in den Medien, in Schulen und am Arbeitsplatz trete er etwa auf, wenn „unwahre, entmenschlichende, dämonisierende oder stereotype Behauptungen über Juden als solche“ gemacht würden, stellt die IHRA fest. Ebenso bei „Anschuldigungen gegen die Juden als Volk, sie seien verantwortlich für reales oder fiktives Fehlverhalten“. Außerdem kann laut § 130 Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden, wer die Untaten der Nationalsozialisten „billigt, leugnet oder verharmlost“.

Von: Jörn Schumacher

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