Firmen dürfen mit Darstellungen von Jesus und Maria für ihre Produkte werben. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Dienstag in Straßburg entschieden.
Eine Werbekampagne, die sich einer szenischen Darstellung von Jesus mit angedeutetem Heiligenschein, langen Haaren, Tattoos und bekleidet mit Jeans bedient, ist einem Urteil des EGMR vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Das Gericht gab in seinem Urteil einem litauischen Unternehmen recht, das sich gegen ein Werbeverbot gerichtlich zur Wehr gesetzt hatte, berichtet die Zeit.
Auf dem Werbeplakat, auf dem neben Jesus auch Maria in einem weißen Kleid angedeutet wurde, war zudem zu lesen: „Jesus, was für eine Jeans!“. Eine Verbraucherschutzorganisation hatte nach Zeit-Angaben die Werbung verboten, weil die Darstellungen „unethisch seien und religiöse Gefühle“ verletzten. Auch die Katholische Kirche in Litauen hatte die Darstellung christlicher Symbole für Werbezwecke als Missbrauch verurteilt. Nach Angaben von juraforum waren rund 100 Beschwerden bei Kirchen und Behörden eingegangen, weil sich die Verbraucher in ihren religiösen Gefühlen verletzt sahen.
Jesus-Werbung ist nicht beleidigend
Der EGMR erkannte in der Werbung jedoch keine Beleidigung. Nach Ansicht des Gerichts gehöre es zur Meinungsfreiheit, dass Aussagen schockieren und verstören können. Die nicht-religiöse Minderheit des Landes dürfe sich auf die Meinungsfreiheit berufen, selbst wenn die Mehrheit der litauischen Bevölkerung sich durch die Werbung verletzt fühle.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wurde 1959 von den Mitgliedstaaten des Europarats errichtet und soll die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention sicherstellen. Der Gerichtshof urteilt über Beschwerden, die sich auf Verletzungen der in der Europäischen Menschenrechtskonvention anerkannten Rechte beziehen.
Von: Norbert Schäfer