Islamistische Lieder sind angezeigt

Erstmals wurden islamistische Lieder in Deutschland auf den Index gestellt. Das berichtet die Tageszeitung "Die Welt". Die "Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien" (BPjM) stufte drei Lieder des Rappers Abou Maleeq, die zum "Dschihad" aufrufen, als gefährlich ein.
Von PRO

Die Anregung kam vom Berliner Verfassungsschutz im Oktober 2011: Daraufhin prüfte die BPjM etwa ein Dutzend Lieder des islamistischen Sängers Abou Maleeq, der in seinen Kampfliedern ("Naschids") dazu aufruft, Widerstand gegen Nicht-Muslime zu leisten und Attentäter preist. Drei dieser Lieder stellte die BPjM nun auf den Index jugendgefährdender Medien.

"Diese in Deutschland produzierten und verbreiteten Kampf-Naschids erklären den militanten Dschihad zu einem untrennbaren Bestandteil muslimischer Glaubenspraxis", heißt es der "Welt" zufolge in einer Mitteilung der Bundesprüfstelle. "Sie fordern junge Muslime zur Teilnahme am Dschihad auf und bewerben den ‚Märtyrertod‘ als nachzuahmend."

Tatsächlich sollen bei dem ersten islamistischen Anschlag mit Todesfolge in Deutschland derartige Lieder die Inspirationsquelle gewesen sein. Am 2. März 2011 tötete der damals 21-jährige Arid Uka zwei US-Soldaten am Frankfurter Flughafen und verletzte zwei weitere. Am 10. Februar 2012 verurteilte ihn das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main zu lebenslanger Haft und stellte die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Entlassung bereits nach 15 Jahren ausschließt.

"Unser Ziel ist die Scharia, bis der Tod zu uns kommt"

Nach eigenem Bekunden war Arid Uka ein begeisterter Hörer von Abu Maleeqs Liedern. Maleeq, mit bürgerlichem Namen Denis Couspert, wurde unter dem Namen "Deso Dogg" als Rapper bekannt, bevor er sich dem Islam zuwandte. Der aus Berlin-Kreuzberg stammende Musiker folgte dem Salafismus, einer radikalen Auslegung des Islam. Seit seiner Lebenswende verfasst er Lieder mit islamistischen Inhalten und verbreitet sie im Internet.

Bei den drei indizierten Liedern handelt es sich um "Mu’mina" ("Gläubige"), "Wofür wir stehen" und "Mujahid lauf’". Letzteres erachtete die BPjM sogar als "schwer jugendgefährdend", was eine strafrechtliche Relevanz einschließt. In dem Lied heißt es: "Mujahid lauf‘, Mujahid kämpf‘, guck‘ wie der Kafir stirbt und brennt. (…) Wir halten die Linie, bis der Tod zu uns kommt. Unser Ziel ist die Scharia, bis der Tod zu uns kommt."

Der Berliner Verfassungsschutz warnte vor der Wirkung der "Naschids" auf Jugendliche. Oftmals sei den Jugendlichen nicht klar, dass hinter den Liedern eine militant-salafistische Ideologie stehe. "Jugendliche vermögen häufig nicht zu erfassen, dass sie mit Gedankengut indoktriniert werden, das den militanten Dschihad sowie den ‚Märtyrertod‘ zu vermeintlich essenziellen Bestandteilen des Islam erhebt", so die Verfassungsschützer.

Die BPjM wird in der Regel auf Antrag oder Anregung tätig und überprüft Medien, auf die sie hingewiesen wird. Indizierte Medien dürfen im Handel nicht öffentlich ausgelegt werden und nur an Personen über 18 Jahren und nur auf Nachfrage ausgegeben werden. Sie unterstehen außerdem einem Im- und Exportverbot. Zu einem generellen Verbreitungsverbot, das auch für Erwachsene gilt, kommt es erst, wenn ein Gericht ein Medium bundesweit beschlagnahmt. (pro)

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