In Verantwortung vor Gott und den Menschen

Muss der Staat die religiösen Gefühle seiner Bürger schützen? Oder geht es an dieser Stelle um den Schutz der Ehre Gottes? Diese Frage geistert seit der Forderung des Schriftstellers Martin Mosebach, Blasphemie unter Strafe zu stellen, in den Medien umher.


Von PRO
Was muss der religiöse, deutsche Bürger ertragen, wenn das, "was ihm das Heiligste ist, ungestraft öffentlich verhöhnt" werden darf, fragt sich Robert Spaemann, Gastautor der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (FAZ). Damit greift er in die Debatte ein, die der deutsche Jurist und bekennende Katholik Martin Mosebach angestoßen hat. Auslöser dafür war die Darstellung eines gekreuzigten Schweines des Künstler Siegfried Anzinger in seiner Ausstellung. Anzinger wollte damit auf die bedrohte Schöpfung aufmerksam machen.



Mosebach begründete seine Forderung, Blasphemie zu bestrafen, mit dem Grundgesetz, das der Präambel nach, im "Vertrauen auf Gott und den Menschen" formuliert wurde. Deren Gründerväter würden sich natürlich auf den Gott des Christentums beziehen. Damit sei Deutschland religiös kein neutraler Staat, sondern eng an das Christentum gebunden. Daher fordert Mosebach, dass ein Künstler nicht leichtfertig mit Blasphemie umgehe, sondern sich frage, ob sie wirklich notwendig sei oder lediglich" Schnörkel, Laune oder Ungezogenheit" darstelle. Blasphemie sei zudem völlig risikolos, schrieb Mosebach in seinem, in der "Berliner Zeitung" veröffentlichten Essay, "Vom Wert des Verbietens".


Der Islam besitzt den Schutz des Gesetzes

Diese Meinung teilt der Philosoph und Theologe Robert Spaemann in seinem "FAZ"-Beitrag. Aus seiner Sicht genieße nur noch die "mohammedanische Religion den Schutz des Gesetzes, nicht die christliche". Christen würden auf Blasphemie nicht mit Gewalt reagieren, Muslime, und nicht nur Islamisten, dagegen schon. Im Judentum, wie auch im heutigen Islam stehe die Ehre Gottes an erster Stelle. Gott als höchste Gesetzgeber, werde durch das Übertreten von Gesetzen beleidigt. Dies müsse bestraft werden, bei Beleidigungen gegen Gott persönlich, sogar mit dem Tod. Auf diesem Hintergrund seien Morddrohungen gegen Schriftsteller und Journalisten sowie "barbarische Exekutionen" zu deuten.


Christen hingegen sähen "Gott als höchste Wirklichkeit an". Deswegen hätten sie aus ihrer Geschichte heraus die "Bereitschaft für das Bekenntnis zu Gott und Jesus mit dem eigenen Leben zu bezahlen". Aber nicht mit dem Leben eines anderen, betont Spaemann. Daraus folgert er, dass Blasphemie in unserem Strafrecht keinen Platz habe. Denn Gott müsse nicht beschützt werden, weil er derjenige ist, der die Menschen schützt. Jedoch überlässt Spaemann dem Staat die Aufgabe, die Menschen zu beschützen, die an diesen Gott glauben und denen dieser Gott heilig ist. Sie würden sich durch Blasphemie tiefer beleidigt fühlen, als bei einer Beleidigung gegen die eigene Person. Deswegen, folgert Spaemann, müsse Blasphemie genauso bestraft werden wie Beleidigung.

Leugnung des Kreuzestodes Jeus ist eine Frage der Wahrheit


Auch werde der Völkermord an den Juden seit den 70er Jahren auf eine "sakrale Ebene" emporgehoben. Daher sei die Leugnung des Holocausts ein Verbrechen, während die Leugnung des Kreuzestodes eine Frage der Wahrheit sei, für die der Staat nicht zuständig ist. Der frühere deutsche Außenminister Joschka Fischer sehe im Holocaust den "Gründungsmythos des Bundesrepublik". Dies lehnt Spaemann entschieden ab, da der Holocaust, im Gegensatz zum Kreuzestod Jesu, keinerlei Erlösungscharakter besäße. Denn das Christentum sei die "Wurzel unserer Zivilisation". Dies begründet Spaemann mit dem Grundgesetz, dass die Gründerväter in Verantwortung vor Gott verabschiedet hätten. (pro)
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/robert-spaemann-zur-blasphemie-debatte-beleidigung-gottes-oder-der-glaeubigen-11831612.html
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