Drei Fälle liegen der deutschen Medienaufsicht vor, in denen das Jugendschutzgesetz verletzt wurde. Zwei der Beanstandungen trafen das Wissensmagazin "Galileo". "ProSieben" hatte im Herbst des vergangenen Jahres eine Sondersendung zu Vampiren ausgestrahlt. Darin habe der Sender, wie es auf der Webseite der KJM heißt, "immer wieder den Bezug zu echten Menschen, die sich dem Vampirismus verschrieben haben und beispielsweise Blut trinken, hergestellt". Für Menschen, die jünger als zwölf Jahre sind, sei in diesem Fall eine "nachhaltige Verunsicherung und Verängstigung" zu befürchten. "Die gezeigten Bilder sind nicht selten an das Horrorgenre angelehnt."
Auch die Sendung "Galileo Big Pictures", die "ProSieben" zur Oscar-Verleihung ausgestrahlt hatte, stufte die Medienaufsicht als "entwicklungsbeeinträchtigend" ein. Darin zeigte der Sender die 50 "spektakulärsten" Bilder aus berühmten Filmen. Darunter waren auch Ausschnitte aus dem Horrorfilm "Der Exorzist", der mit einer Altersfreigabe von 16 Jahren gekennzeichnet ist. "Der Rahmen der Sendung schafft keine ausreichende Distanz." Es bestehe daher die Gefahr, dass jüngere Zuschauer durch die "drastischen Szenen des Filmausschnitts" beeinträchtigt würden. Auch eine Folge der Mystery-Serie "Primeval – Die Rückkehr der Urzeitmonster" habe ein "hohes Bedrohungsszenario" für unter Zwölfjährige enthalten.
Weitere Entwicklungsbeeinträchtigungen durch Fernsehsendungen stellte die KJM auch für Jugendliche unter 16 Jahren fest, die sich den Historienfilm "Wächter des Hades" auf "Tele" 5 angeschaut haben. Der Privatsender habe den Film bereits im Abendprogramm ausgestrahlt, der laut Freiwilliger Selbstkontrolle erst ab 22 Uhr hätte gezeigt werden sollen. Damit sei gegen die Zeitgrenzen des Jugendmedienschutzes verstoßen worden.
Die Kommission des Jugendmedienschutzes wurde im Jahr 2003 gegründet und funktioniert als Aufsicht über Rundfunk und Telemedien. Die Mitglieder setzen sich aus sechs Direktoren der Landesmedienanstalten zusammen. (pro)