In einer emotionalen Debatte hat der Bundestag am Donnerstag einen Gesetzentwurf zur so genannten Homo-Ehe diskutiert. Darin fordern die Grünen die vollständige rechtliche Gleichstellung von gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaft und Ehe. Heftig umstritten: das Adoptionsrecht.
Von PRO
Foto: dubova|fotolia
Die vollständige Gleichstellung von Ehe und gleichgeschlechtlicher Partnerschaft fordern die Grünen
Grünen-Politiker Volker Beck sagte, Lebenspartnerschaften von Schwulen und Lesben hätten zwar die gleichen Pflichten wie Eheleute, aber nicht die gleichen Rechte. Er rief Union und SPD auf, die im Koalitionsvertrag versprochene Beseitigung der bestehenden Ungleichbehandlung umzusetzen. Gleichgeschlechtliche Paare seien in etwa 150 Regelungen in 54 Gesetzen und Verordnungen gegenüber Ehepaaren benachteiligt. Mit der am Donnerstag im Bundestag diskutierten Gesetzesvorlage soll diese „verfassungswidrige Diskriminierung“ beendet werden.
Die Union nannte Beck „denkfaul“ und „reaktionär“. Unterstützung erhielten die Grünen von den Linken: „Das mittelalterliche Weltbild mit Mann-Frau-Kind-Ehe passt nicht mehr in die heutige Zeit“, sagte Ulla Jelpke. Die Linke fordert daher ebenso die Öffnung der Ehe für Homosexuelle: „Wer heiraten will, sollte heiraten dürfen – eine Institution für alle“.
Strittig ist vor allem das Adoptionsrecht
Eigentlich sind sich Regierung und Opposition einig, dass die Masse der 54 vorgeschlagenen Änderungen notwendige redaktionelle Anpassungen von Gesetzen sind, erklärte die Unionsabgeordnete Sabine Sütterlin-Waack. CDU und CSU lehnen aber vor allem eine Änderung des Adoptionsrechts mit Verweis auf das Kindeswohl ab. Ehe und Familie stünden unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes. Lebensgemeinschaften haben zudem „kein Recht auf ein Kind“, so Sütterlin-Waack weiter. Schon bei der Wahl hatte Unions-Franktionsvorsitzender Volker Kauder immer wieder betont, dass ein „Adoptionsrecht für Schwule und Lesben“ mit der Union nicht zu machen sei.
Gegner der verfassungsrechtlichen Verankerung der Ehe kritisieren, dass der Staat unterschiedliche Lebensentwürfe nicht werten sollte. Bei der Adoption müsse man aber fragen, was für das Kind am Besten sei. Die Wertentscheidung des Gesetzgebers solle daher „die biologische Realität widerspiegeln“, sagte CDU-Politiker Volker Ulrich. Nichtverheiratete Paare hätten schließlich auch kein Adoptionsrechts. „Ob hetero oder homo, ist für das Kindeswohl nicht entscheidend“, erwiderte Caren Lay von der Linken. Wichtig sei ein liebevoller Umgang mit dem Kind. Lay beschuldigte die Union, auf eine „vermeintlich konservative Wählerschaft“ Rücksicht zu nehmen. Dies sei „nicht mehr zeitgemäß“.
Union weiter gegen die Simultanadoption
Auch die SPD sieht Handlungsbedarf bei der Gleichstellung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft. Die gesellschaftliche Realität müsse vom Gesetzgeber abgebildet werden. Derzeit gebe es erhebliche Benachteiligungen, etwa bei der Namensgebung, bei Mietverträgen oder auch Insolvenzverfahren, sagte Katarina Barley, Mitglied im Vorstand der SPD-Bundestagsfraktion. Die SPD werde weiter auf die Erfüllung des Koalitionsvertrages drängen.Nach der Vorstellung von Grünen, Linken und auch SPD sollen gleichgeschlechtliche Lebenspartner genauso gemeinsam Kinder adoptieren dürfen wie Ehepaare. Bislang ist eine Adoption nur möglich, wenn einer der Lebenspartner leiblicher Elternteil ist oder das Kind nur durch einen der Lebenspartner adoptiert wird. In diesem Fall könnte das Kind im Rahmen der so genannten Sukzessivadoption anschließend vom anderen Partner adoptiert werden.
Auch beim Sprengstoffgesetz gibt es Änderungsbedarf
Beck, der auch kirchenpolitischer Sprecher der Grünen ist, rief Union und SPD auf, „Nägel mit Köpfen zu machen“ und die im Koalitionsvertrag gemachten Zusagen umzusetzen. Konkret sollen mit dem nun eingebrachten Entwurf 54 Gesetze und Verordnungen geändert werden, die eine Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe enthalten. Unter anderem das Adoptionsrecht, Auslandszuschläge oder auch das Sprengstoffgesetz.
Dabei geht es vor allem um sprachliche Formulierungen. Im Sprengstoffgesetz heißt es etwa, dass der hinterbliebene Ehegatte nach dem Tod des Erlaubnisinhabers den Umgang und den Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen auf Grund der bisherigen Erlaubnis fortsetzen darf. Dieses Recht soll auch für hinterbliebene Lebenspartner gelten. Derartige gesetzliche Regeln hatte das Bundesverfassungsgericht in den vergangenen Jahren wiederholt beanstandet. Zuletzt 2013, als die Karlsruher Richter den Ausschluss eingetragener Lebenspartnerschaften vom Ehegattensplitting als verfassungswidrig erklärten.
Die umgangssprachlich genannte Homo-Ehe gibt es seit der Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes 2001. Die damit beabsichtigte Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe ist in weiten Teilen vollzogen. (pro)
Bei PRO sind alle Artikel frei zugänglich und kostenlos - und das soll auch so bleiben. PRO finanziert sich durch freiwillige Spenden. Unterstützen Sie jetzt PRO mit Ihrer Spende.
Sie haben Fragen, Kritik, Lob oder Anregungen? Dann schreiben Sie gerne eine Nachricht direkt an die PRO-Redaktion.
Cookie-Zustimmung verwalten
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional
Always active
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Externe Inhalte / Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.