Homosexuelle haben „kein Recht auf ein Kind“

In einer emotionalen Debatte hat der Bundestag am Donnerstag einen Gesetzentwurf zur so genannten Homo-Ehe diskutiert. Darin fordern die Grünen die vollständige rechtliche Gleichstellung von gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaft und Ehe. Heftig umstritten: das Adoptionsrecht.
Von PRO
Die vollständige Gleichstellung von Ehe und gleichgeschlechtlicher Partnerschaft fordern die Grünen
Grünen-Politiker Volker Beck sagte, Lebenspartnerschaften von Schwulen und Lesben hätten zwar die gleichen Pflichten wie Eheleute, aber nicht die gleichen Rechte. Er rief Union und SPD auf, die im Koalitionsvertrag versprochene Beseitigung der bestehenden Ungleichbehandlung umzusetzen. Gleichgeschlechtliche Paare seien in etwa 150 Regelungen in 54 Gesetzen und Verordnungen gegenüber Ehepaaren benachteiligt. Mit der am Donnerstag im Bundestag diskutierten Gesetzesvorlage soll diese „verfassungswidrige Diskriminierung“ beendet werden. Die Union nannte Beck „denkfaul“ und „reaktionär“. Unterstützung erhielten die Grünen von den Linken: „Das mittelalterliche Weltbild mit Mann-Frau-Kind-Ehe passt nicht mehr in die heutige Zeit“, sagte Ulla Jelpke. Die Linke fordert daher ebenso die Öffnung der Ehe für Homosexuelle: „Wer heiraten will, sollte heiraten dürfen – eine Institution für alle“.

Strittig ist vor allem das Adoptionsrecht

Eigentlich sind sich Regierung und Opposition einig, dass die Masse der 54 vorgeschlagenen Änderungen notwendige redaktionelle Anpassungen von Gesetzen sind, erklärte die Unionsabgeordnete Sabine Sütterlin-Waack. CDU und CSU lehnen aber vor allem eine Änderung des Adoptionsrechts mit Verweis auf das Kindeswohl ab. Ehe und Familie stünden unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes. Lebensgemeinschaften haben zudem „kein Recht auf ein Kind“, so Sütterlin-Waack weiter. Schon bei der Wahl hatte Unions-Franktionsvorsitzender Volker Kauder immer wieder betont, dass ein „Adoptionsrecht für Schwule und Lesben“ mit der Union nicht zu machen sei. Gegner der verfassungsrechtlichen Verankerung der Ehe kritisieren, dass der Staat unterschiedliche Lebensentwürfe nicht werten sollte. Bei der Adoption müsse man aber fragen, was für das Kind am Besten sei. Die Wertentscheidung des Gesetzgebers solle daher „die biologische Realität widerspiegeln“, sagte CDU-Politiker Volker Ulrich. Nichtverheiratete Paare hätten schließlich auch kein Adoptionsrechts. „Ob hetero oder homo, ist für das Kindeswohl nicht entscheidend“, erwiderte Caren Lay von der Linken. Wichtig sei ein liebevoller Umgang mit dem Kind. Lay beschuldigte die Union, auf eine „vermeintlich konservative Wählerschaft“ Rücksicht zu nehmen. Dies sei „nicht mehr zeitgemäß“.

Union weiter gegen die Simultanadoption

Auch die SPD sieht Handlungsbedarf bei der Gleichstellung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft. Die gesellschaftliche Realität müsse vom Gesetzgeber abgebildet werden. Derzeit gebe es erhebliche Benachteiligungen, etwa bei der Namensgebung, bei Mietverträgen oder auch Insolvenzverfahren, sagte Katarina Barley, Mitglied im Vorstand der SPD-Bundestagsfraktion. Die SPD werde weiter auf die Erfüllung des Koalitionsvertrages drängen.Nach der Vorstellung von Grünen, Linken und auch SPD sollen gleichgeschlechtliche Lebenspartner genauso gemeinsam Kinder adoptieren dürfen wie Ehepaare. Bislang ist eine Adoption nur möglich, wenn einer der Lebenspartner leiblicher Elternteil ist oder das Kind nur durch einen der Lebenspartner adoptiert wird. In diesem Fall könnte das Kind im Rahmen der so genannten Sukzessivadoption anschließend vom anderen Partner adoptiert werden.

Auch beim Sprengstoffgesetz gibt es Änderungsbedarf

Beck, der auch kirchenpolitischer Sprecher der Grünen ist, rief Union und SPD auf, „Nägel mit Köpfen zu machen“ und die im Koalitionsvertrag gemachten Zusagen umzusetzen. Konkret sollen mit dem nun eingebrachten Entwurf 54 Gesetze und Verordnungen geändert werden, die eine Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe enthalten. Unter anderem das Adoptionsrecht, Auslandszuschläge oder auch das Sprengstoffgesetz. Dabei geht es vor allem um sprachliche Formulierungen. Im Sprengstoffgesetz heißt es etwa, dass der hinterbliebene Ehegatte nach dem Tod des Erlaubnisinhabers den Umgang und den Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen auf Grund der bisherigen Erlaubnis fortsetzen darf. Dieses Recht soll auch für hinterbliebene Lebenspartner gelten. Derartige gesetzliche Regeln hatte das Bundesverfassungsgericht in den vergangenen Jahren wiederholt beanstandet. Zuletzt 2013, als die Karlsruher Richter den Ausschluss eingetragener Lebenspartnerschaften vom Ehegattensplitting als verfassungswidrig erklärten. Die umgangssprachlich genannte Homo-Ehe gibt es seit der Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes 2001. Die damit beabsichtigte Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe ist in weiten Teilen vollzogen. (pro)
https://www.pro-medienmagazin.de/politik/detailansicht/aktuell/streit-um-familie-eskaliert-und-jetzt-86735/
https://www.pro-medienmagazin.de/politik/detailansicht/aktuell/gleichstellung-der-homo-ehe-beschlossen-79958/
https://www.pro-medienmagazin.de/politik/detailansicht/aktuell/adoptionsverbot-verfassungswidrig-80417/
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