Homosexuelle dürfen nicht von allen erwarten, dass diese ihre Lebensweise für ein gutes Leben halten und öffentlich positiv bewerten. Diese Auffassung vertritt der Bonner Jura-Professor Christian Hillgruber in einem Gastbeitrag der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) am Freitag.
Es bleibt weiterhin jedem freigestellt, wie er Homosexualität bewertet, meint der Jurist Christian Hillgruber. Er beklagt in der FAZ, dass auch die „neue Minderheit“ der Gegner von Homosexualität Schutz verdienten
Den Homosexuellen sei es dank einer eindrucksvollen Lobby-Arbeit gelungen, die „Agenda der Gleichberechtigung und Gleichstellung zu einer Agenda der Mehrheitsgesellschaft“ zu machen. Wahrscheinlich würden auch bald die letzten „diskriminierenden Ungleichheiten“ verschwinden.
Hillgruber wundert sich darüber, wie rasch sich die öffentliche Meinung gewandelt habe. Nur noch eine kleine Minderheit sehe Homosexualität als nicht „normal“ an. Die öffentliche Meinung zeige mittlerweile „eklatant freiheitsfeindliche Tendenzen zu Lasten Dritter“. Der Jura-Professor sieht darin sogar den „Versuch einer Umerziehung mit staatlichem Befehl und Zwang“. Der Sieger „demütige“ den Besiegten.
Die Freiheit nehm’ ich Dir
Die Gesellschaft dürfe der Minderheit aber nicht die Freiheit nehmen, Homosexualität negativ zu bewerten. Hillgruber verweist auf den Fall eines britischen Hoteliers. Er habe einem schwulen Paar ein Zimmer mit einem Doppelbett verwehrt. Sein Verhalten sei vom Gericht als „Affront gegen die Menschenwürde“ bezeichnet worden.
Dazu findet der Jurist deutliche Worte: „Es wird Zeit, daran zu erinnern, dass auch andere Personen als Homosexuelle Freiheit und Würde haben und daher nicht gegen ihr religiös oder anders begründetes Gewissen gezwungen werden dürfen, praktizierter Homosexualität im Wortsinne wie im übertragenen Sinne Raum zu geben.“ Jeder habe die Freiheit, sein gesamtes Verhalten an der eigenen moralischen oder religiösen Überzeugung auszurichten und danach zu handeln.
Freiheit verdient Schutz
Dass andere Menschen ihre Lebensweise moralisch als negativ bewerteten, hindere Homosexuelle nicht an ihrer Freiheitsausübung und – falls es nicht beleidigend werde – verletze es auch nicht ihre Menschenwürde. Umgekehrt müssten auch die Gegner der Homosexualität scharf kritisiert werden dürfen. Die Gegner der Homosexuellen als homophob zu bezeichnen, stelle hingegen einen Angriff auf die Meinungsfreiheit dar. Freiheit sei immer die Freiheit Andersdenkender. Deswegen müsse man auch diese Meinung stehen lassen (können).
Mittlerweile seien die Homo-Gegner diejenigen, deren Freiheit anders zu denken und in Übereinstimmung mit ihrer inneren Überzeugung zu leben gefährdet erscheint. „Doch ihre Freiheit verdient nicht weniger Respekt und Schutz“, schreibt Hillgruber. Er lehrt als Professor Öffentliches Recht an der Universität Bonn. (pro)
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