Im Juli 2004 hatte das Landgericht eine Geldstrafe gegen die Eltern verhängt, daraufhin hatten diese eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. In der am 20. Juni bekannt gegebenen Entscheidung der Verfassungsrichter hieß es, die Eltern hätten nahe liegende Möglichkeiten ungenutzt gelassen, den empfundenen Konflikt zwischen Glaubens- und Rechtsgeboten zu lösen, ohne gegen die „Verhaltensanforderungen der staatlichen Gemeinschaft“ zu verstoßen. Sie hätten weder an Elternabenden der Schule teilgenommen, noch den Lehrern ihre Bedenken vorgetragen, hieß es in der Begründung des Bundesverfassungsgerichts. Außerdem sei nicht „erkennbar, weshalb Glaubensgründe erfordert haben, die Kinder von weltanschaulich neutralen Unterrichtsfächern wie Mathematik oder den Fremdsprachen“ abzumelden. Bei den beanstandeten Unterrichtsinhalten handele es sich um „einzelne, zeitlich begrenzte Ereignisse“, bei denen ein „gezieltes Fernbleiben der Kinder in bestimmten Unterrichtseinhalten“ als ein milderes Mittel zur Durchsetzung des elterlichen Erziehungsrechtes ausgereicht hätte. Laut Verfassungsgericht können Eltern nicht beanspruchen, dass ihre Kinder „vollständig von fremden Glaubensbekundungen oder Ansichten verschont bleiben“ – in einer Gesellschaft, die unterschiedlichen Glaubensüberzeugungen Raum gebe, gewähre die Verfassung ein solches Recht nicht. Integration verlange auch, dass religiöse Minderheiten sich nicht selbst abgrenzten und einem Dialog mit Andersdenkenden verschlössen