Heiraten und Beichten – ohne Kirchensteuer?

Dem bisherigen System der Kirchensteuer in Deutschland droht ernste Gefahr: Das Verwaltungsgericht Freiburg bestätigte einem Professor, aus der rechtlichen Institution Kirche austreten, aber weiterhin Mitglied der Glaubensgemeinschaft sein zu können. So könne der Katholik weiterhin die Sakramente empfangen, ohne Kirchensteuern bezahlen zu müssen. 

Von PRO

Hartmut Zapp wusste genau, was er tat, als er im Juli
2007 aus der römisch-katholischen Kirche austrat. Er bat die Standesbeamtin in
seinem Heimatdorf Staufen im Breisgau, auf seiner Austrittserklärung zu
vermerken, dass er nicht einfach aus der Katholischen Kirche, sondern aus der
"Römisch-Katholischen Kirche KdöR" austrete. "KdöR" steht
für "Körperschaft des öffentlichen Rechts", und Zapp erklärte
folglich seinen Austritt aus der formalen, juristischen Institution – nicht
aber aus der spirituellen Glaubensgemeinschaft 
mit Brüdern und Schwestern, Taufe und Beichte. Die Zugehörigkeit zum
Leib Christi sei demnach durch den persönlichen Glauben und die Taufe gegeben,
nicht durch ein weltliches Gericht. Zapp will nun weiterhin die Kommunion
empfangen, und später auch von der Kirche beerdigt werden – nur Kirchensteuern
zahlen, das will er nicht mehr. Nachdem etwa der Kulturjournalist Alexander
Kissler in der "Süddeutschen Zeitung" auf den Fall aufmerksam gemacht hatte, widmete
sich am Wochenende auch die "Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung"
ausführlich dem Thema. 

Aufrührer mit Erfahrung

Die komplexe Rechtslage, in der sich die Kirche nun befindet, ist keine Überraschung für Hartmut Zapp. Der 70-jährige Professor lehrte Kirchenrecht an der Universität Freiburg, er setzt sich schon lange für eine Reform des Kirchensteuerrechts in Deutschland ein. Die Katholische Kirche ist über den Revoluzzer freilich nicht erfreut: sie klagte gegen Zapps neue Form des Kirchenaustritts. In erster Instanz bekam der Theologe jedoch Recht: das Verwaltungsgericht in Freiburg erklärte seinen Teilaustritt aus der Kirche für gültig. Die Katholische Kirche will nun Berufung einlegen, der Fall kommt vor den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim. Schon der erste Sieg vor Gericht ist der erfolgreichste Angriff auf das Kirchensteuersystem seit dessen Bestehen – und die Chancen stehen gut, dass Zapps Teilaustritt gültig bleibt.

Gegen das deutsche Modell der Kirchenfinanzierung hat es immer wieder Protest gegeben. Die Bewegung "Wir sind Kirche" fordert seit Jahren mehr Transparenz bei der Verwendung der Kirchensteuer. Der Verein kritisiert darüber hinaus, dass nur etwa zehn Prozent der Einnahmen für soziale Einrichtungen verwendet würden. Das sei der Öffentlichkeit nicht bewusst. 1995 klagte ein Atheist gegen die Erhebung der Kirchenbeiträge von staatlicher Seite. Dies sei seiner Ansicht nach verfassungswidrig, die Trennung von Kirche und Staat werde verletzt. Er verlor sowohl vor dem Sozialgericht in Karlsruhe als auch später vor dem Landessozialgericht Baden-Württemberg. Die Kirchensteuer blieb rechtens.

"Zwang nimmt gutes Gefühl"

Das deutsche Kirchensteuersystem funktioniert eigentlich recht einfach. Der Staat zieht bei den Kirchenmitgliedern monatlich je nach Bundesland acht bis neun Prozent der Lohn- und Einkommenssteuer ab, drei Prozent davon darf er quasi als Aufwandsentschädigung behalten, der Rest geht an die Kirchen. Für die Römisch-Katholische Kirche sind das pro Jahr rund fünf Milliarden Euro, die Evangelische Kirche in Deutschland muss mit einer halben Milliarde weniger auskommen. Durch die Koppelung der Kirchen- an die Einkommenssteuer sind die Kirchen von der Konjunktur abhängig – einer von vielen Kritikpunkten an dem System der Kirchensteuer.

"Dass die Kirchenmitglieder ihren Obolus zwangsweise entrichten, nimmt ihnen sicher ein Teil des guten Gefühls, das sie hätten, würden sie das Geld der Kirche freiwillig geben", sagte der Ökonom Kai Konrad der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung". Er hat sich intensiv mit der Thematik auseinandergesetzt. Über die Konsequenzen einer möglichen Reform des Systems ist sich Konrad unschlüssig: Theoretisch könne die Abschaffung der Kirchensteuern zu einem höheren Einkommen der Kirche führen, weil die Mitglieder eher zu hohen Spenden bereit seien, wenn keine Pflicht dazu bestehe. Wahrscheinlicher sei es aber, dass die Kirchen weniger Geld einnehmen würden – allerdings wäre dann auch die Mitgliederzahl wieder höher. "Die Kirchensteuer kann ein Anlass für den Austritt sein", sagt Thomas Begrich, Leiter der Finanzabteilung der EKD, ebenfalls in der "FAS".

Weltweit einmaliges System

Das viel kritisierte deutsche Kirchensteuersystem ist weltweit einmalig. Der Blick nach Frankreich oder in die Vereinigten Staaten zeigt, dass Kirchen sich auch ausschließlich über freiwillige Beiträge finanzieren können. Während in den USA so genannte "Mega-Churches" in prachtvolle Gebäude investieren können, klagen viele französische Pfarrer darüber, nicht mal den staatlichen Mindestlohn zu verdienen. Ganz anders funktioniert die Kirchenfinanzierung in Norwegen: 83 Prozent der Bevölkerung gehören der evangelisch-lutherischen Staatskirche an, die  vor allem von Steuergeldern finanziert wird. Der Staat zahlt das Personal und Teile der Gebäude, die weitere Gemeindearbeit wird durch Spenden getragen. Andersgläubige sehen sich dadurch benachteiligt: Sie unterstützen die Staatskirche über ihre Steuermittel, und müssen gleichzeitig ihre eigene Kirche durch Opfergaben finanzieren. Die Römisch-Katholische Kirche zum Beispiel bekommt aber auch Transferleistungen aus dem Ausland.

Der Fall Hartmut Zapp wird die Öffentlichkeit wohl noch eine Weile beschäftigen. Der pensionierte Professor will, wenn nötig, bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Die Medien verfolgen die Entwicklungen mit steigendem Interesse, die Kirchen mit wachsender Besorgnis. Laut der Zeitung "Augsburger Allgemeine" fürchten deutsche Bischöfe einen "Dammbruch" beim Kirchenaustritt, wenn Zapp letzten Endes Recht behalten würde. In der Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts Freiburg heißt es dazu schlicht: "Die für die Kirche damit verbundenen Schwierigkeiten (…) kann der Staat nicht verhindern." (PRO)

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