Hassnachrichten auf TikTok & Co. müssen an EU-Datenbank gemeldet werden

Die EU-Kommission hat eine Datenbank veröffentlicht, die transparent machen soll, wie TikTok, Instagram, X und Co. mit problematischen Inhalten umgehen. Experten kritisieren, es fehle eine einheitliche Vorgehensweise.
Von PRO

Große Online-Plattformen mit mehr als 45 Millionen monatlichen Nutzern innerhalb der Europäischen Union unterliegen seit August 2023 dem Digital Services Act (DSA). Dieser regelt den Umgang der Plattformen mit dem schädlichen Inhalt ihrer Nutzer. Erklärtes Ziel des DSA ist vorrangig die Bekämpfung von Hassrede, sexuellen Inhalten und Falschinformationen in der digitalen Welt. Damit die Bürger einen Einblick bekommen, hat die EU öffentlich gemacht, wie viele Inhalte die einzelnen Plattformen moderiert haben. Inzwischen sind mehr als viereinhalb Milliarden dieser Moderationsentscheidungen eingereicht worden. Auf der Website der Datenbank werden diese in verschiedene Kategorien wie Gewalt, Hassrede oder pornographische Inhalte unterteilt. 

In der Kategorie „illegal oder mit schädlicher Sprache“ finden sich mehr als 137 Millionen Einträge. Während TikTok diese Kategorie mit 128 Millionen Moderationsentscheidungen klar anführt, gab es auf der Plattform X (ehemalig Twitter) nur 222. Noch deutlicher ist diese Diskrepanz bei der Anzahl der gelöschten Inhalte zu sehen. Auf der Datenbank werden insgesamt 19 dieser Einträge für X vermerkt. TikTok hingegen löschte im selben Zeitraum mehr als 200 Millionen Beiträge.

Experten sehen Verbesserungsbedarf

„Bei 220 Millionen täglichen Nutzern erscheint das unglaubwürdig“, kommentierte die „Süddeutsche Zeitung“ die niedrigen Zahlen von X. Eine Anfrage dazu habe die Plattform nicht beantwortet.

Experten wie Svea Windwehr oder Mathias Schindler von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) sehen Verbesserungsbedarf. Die Daten würden nicht zeigen, wo die Plattformen möglicherweise Fehler machen und wie viele Inhalte ihnen entgehen. Es fehle außerdem an einheitlichen Regelungen, wie die Moderatoren der unterschiedlichen Plattformen die Inhalte den entsprechenden Kategorien zuordnen. „Ich glaube, die Menschen, die zu große Erwartungen an die Datenbank hatten, sind jetzt enttäuscht“, wird Schindler von der SZ zitiert. 

Seit dem 17. Februar gilt der DSA auch für Online-Dienste mit weniger als 45 Milionen monatlichen Nutzern. Er soll in Deutschland von der Bundesnetzagentur durchgesetzt werden. Bisher hängt die Regierung aber mit der Umsetzung zurück, ein entsprechender Gesetzentwurf („Digitale-Dienste-Gesetz“) soll erst im Mai verabschiedet werden.

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