Hassbotschaften rigoros löschen

Die AfD-Politikerin Beatrix von Storch hat sich via Twitter über „muslimische, gruppenvergewaltigende Männerhorden“ ausgelassen und wurde dafür von der Plattform gesperrt. Auf der pro-Facebookseite wäre es ihr ähnlich ergangen. Denn Hassbotschaften gehören gelöscht. Ein Kommentar von Anna Lutz
Von PRO
Beatrix von Storch war an Silvester kurzfristig bei Twitter gesperrt

Die stellvertretende AfD-Fraktionschefin Beatrix von Storch twitterte am Silvesterabend als Reaktion auf einen Tweet der Kölner Polizei: „Was zur Hölle ist in diesem Land los? Wieso twittert eine offizielle Polizeiseite aus NRW auf Arabisch. Meinen Sie, die barbarischen, muslimischen, gruppenvergewaltigenden Männerhorden so zu besänftigen?“ Twitter sperrte ihren Account daraufhin für zwölf Stunden mit Verweis auf einen „Verstoß gegen Regeln über Hass-Inhalte“. Die Polizei hatte ihre Silvestergrüße in mehreren Sprachen getwittert, unter anderem eben auf Arabisch.

Fraktionschefin Alice Weidel bezeichnete das Vorgehen des Kurznachrichtendienstes auf Facebook als Zensur und schrieb von einer „Unterwerfung unserer Behörden vor den importierten, marodierenden, grapschenden, prügelnden, Messer stechenden Migrantenmobs“. Das ist nun nicht nur grammatikalischer Unsinn, sondern auch gemessen an Fakten ein blind abgesetzter Hasskommentar. Denn natürlich rastet seit der Silvesternacht von 2015 in all unseren Köpfen ein Schalter ein, wenn wir in Verbindung mit der Feier zum neuen Jahr von Migranten und sexuellen Vergehen lesen. Wer aber 2018 einen Blick auf die einschlägigen Internet-Newsdienste am Neujahrstag warf, stellte fest: Übergriffe gab es nur vereinzelt.

Hasskommentare sind rechtswidrig

Nun könnte man meinen, Migranten oder Muslime willkürlich als Vergewaltiger und Messerstecher zu bezeichnen, sei von der Meinungsfreiheit gedeckt. Falsch. Wer den öffentlichen Frieden stört oder in einer Art beleidigt, die Schaden für die Gesellschaft oder einzelne Personen verursacht, verstößt gegen Gesetze. Im analogen Leben beurteilen Gerichte, wann ein solcher Fall eingetreten ist, die Differenzierung fällt nicht immer leicht. Online sieht das noch etwas anders aus: Nicht umsonst bemühen sich die Facebook- und Twitter-Betreiber seit diesem neuen Jahr besonders darum, Hasskomentare möglichst zügig zu löschen. Ein Gesetz verpflichtet sie nun nämlich dazu. Verschwinden die hassgeladenen Kommentare nicht binnen 24 Stunden, können Strafen fällig werden. Seit Oktober ist diese Regelung teilweise in Kraft, seit Januar vollständig.

Zwar ist dieses sogenannte Facebookgesetz nicht unumstritten. Man darf fragen, ob nicht Fehlentscheidungen der Betreiber zu Eingriffen in die Meinungsfreiheit führen können und ob überhaupt ein Unternehmen darüber entscheiden sollte, welche Formulierungen strafbar sein könnten. Experten bezeichnen das als Overblocking. Tatsächlich werden seit Oktober immer wieder Fälle bekannt, in denen sich teilweise prominente Twitterer über eine rigorose Praxis beim Löschen und Sperren beschweren. Im Fall Storch aber ist das Löschen des Kommentars mehr als angebracht. pro verfährt auf seinen Social-Media-Kanälen schon lange so und hat das in seiner Facebook-Netiquette auch festgehalten: „Beiträge, die andere Menschen oder Gruppen pauschal beleidigen, hasserfüllt sind oder eine unangemessene Wortwahl beinhalten, löschen wir.“ Warum? Weil es in den Augen der Redaktion christlichen Werten widerspricht, Menschen pauschal und ohne Ansehen der Person zu be- und verurteilen.

Auch bei pro wird gelöscht

Für den Fall Storch bedeutet das: Die Politikerin mag in Verbindung zu tatsächlichen Ereignissen über muslimische Täter schreiben. Sie mag auch den Islam als frauenverachtend bezeichnen, wenn sie es denn so sieht, denn diese Aussage trifft keine Personen, sondern eine Religion oder Institution als solche. Aber alle Muslime als Grappscher und Gewalttäter darzustellen, ist ein durch nichts zu rechtfertigernder Angriff. Er schafft einen Generalverdacht. Er will Fakten suggerieren, wo keine sind. Er missachtet Millionen friedlicher Muslime in diesem Land. Er provoziert auf Kosten Unschuldiger. Und er tut so, als seien sexuelle Vergehen ein Problem, das aus der muslimischen Gemeinschaft entspringt – dem dürfte keine Statistik standhalten. Twitter hat richtig gehandelt. Zwar muss ein Nutzer nicht gleich gesperrt und damit auch über seinen Tweet hinaus zum Schweigen gezwungen werden. Aber Hassbotschaften gehören gelöscht. Die pro-Redaktion würde es genauso tun.

Von: Anna Lutz

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