Harte Zeiten für Embryonen

Es ist nicht gut bestellt um das ungeborene Leben: Medizinisch ist es heute nicht schwer, Embryonen mit Verdacht auf bestimmte Krankheiten auszusortieren. Oder das Erbgut zu manipulieren, Gene ein- und auszuschalten. Auf einer Lebensrecht-Fachtagung wurde deutlich, dass ethische Grenzen dabei immer weiter überschritten werden.
Von Jonathan Steinert
Wer sich heute dafür entscheidet, ein behindertes Kind zur Welt zu bringen, muss mit Unverständnis rechnen

Es ist ein Widerspruch, den der Medizinethiker Axel W. Bauer beobachtet: Die moderne deutsche Gesellschaft hat sich mit dem Stichwort Inklusion auf die Fahne geschrieben, dass alle Menschen ohne Hindernisse und Barrieren selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können sollen – unabhängig etwa von Geschlecht, Alter oder Behinderung. Solange ein Mensch jedoch nicht geboren sei, gebe es eine „Rasterfahndung nach Behinderungen“ mit dem Ziel, diese gar nicht erst zur Welt kommen zu lassen. Das sagte Bauer bei einer Fachtagung des Bundesverbandes Lebensrecht am Samstag in Trier.

Wenn es um die Gesundheit des ungeborenen Kindes gehe, gebe es einen starken medizinischen und gesellschaftlichen Druck auf die Eltern. Könnte ein Kind behindert oder mit einer Erbkrankheit zur Welt kommen, werde das als Zumutung und Belastung für Eltern und Gesellschaft angesehen. Damit veränderten sich moralische Normen. Das führt Bauer auch auf das Selbstbild des modernen Menschen zurück. Dieses beruhe darauf, sich grenzenlos selbst zu verwirklichen. „Das Leben folgt einem Plan, der gesteuert und optimiert werden muss, das betrifft auch den Nachwuchs und seine Startbedingungen.“ Jedoch seien Eltern die Garanten des Lebens der Kinder und ein Kind sei nicht dafür da, die Wünsche seiner Erzeuger zu erfüllen, mahnte er.

Ethische Verbote kaum durchsetzbar

Bauer verwies auf verschiedene Techniken von vorgeburtlichen Untersuchungen zur Gesundheit des Embryonen, ob es zum Beispiel Anzeichen für eine Trisomie gibt. Mittlerweile sei das mithilfe von Bluttests auch ohne einen Eingriff in den Körper der Schwangeren möglich. Fehlgeburten sollten damit verhindert werden, so das Argument für diese Test, sagte Bauer. Jedoch sei der Zweck der Diagnostik nicht, „Behinderung zu behandeln, sondern behindertes Leben zu verhindern“. Sollte es dazu kommen, dass Krankenkassen generell für diese nicht-invasiven Tests aufkommen, was derzeit noch geprüft werde, würden sich „neo-eugenisches Gedankengut“ in der Bevölkerung und bei Ärzten verfestigen. Bereits jetzt würden über 90 Prozent der Kinder mit Trisomie 21 nach der zwölften Schwangerschaftswoche abgetrieben.

Axel W. Bauer war von 2008 bis 2012 Mitglied des Deutschen Ethikrates Foto: pro/Jonathan Steinert
Axel W. Bauer war von 2008 bis 2012 Mitglied des Deutschen Ethikrates

Präimplantationsdiagnostik ist in Deutschland nur in Ausnahmefällen erlaubt: Wenn das Kind eine schwere Erbkrankheit haben könnte. Das wird von besonderen Ethikkommissionen überwacht. Aber auch hier erwartet Bauer eine zunehmend liberalere Praxis, die das Verfahren auch bei anderen Krankheiten anwendet – wodurch noch mehr Embryonen entsorgt werden könnten.

Der Medizinethiker, der auch Mitglied im Deutschen Ethikrat war, stellte fest, dass sich ethisch begründete Verbote medizinischer Techniken schwer durchsetzen lassen, theologische Argumente fänden kaum Gehör: „Was machbar ist, wird in der Regel auch gemacht, sofern es eine Nachfrage und einen akzeptablen Preis gibt. Der Machbarkeits- und Konformitätsdruck wächst, auch hinsichtlich der körperlichen Optimierung.“

Neues Bild vom Menschen

Der Jurist Rainer Beckmann analysierte auf der Tagung die rechtlichen Regelungen zum Embryonenschutz und stellte fest: „Lebensschutz ist auf dem absteigeden Ast.“ Das derzeitige Embryonenschutzgesetz von 1990 habe Lücken und sei reformbedürftig, die bisherige Rechtsprechung sei ärzte- und elternfreundlich, habe aber den Embryo nicht im Blick. Allerdings gebe es derzeit nur einen alternativen Gesetzesentwurf – den Augsburg-Münchener Entwurf für ein Fortpflanzungsmedizingesetz von 2013 – mit deutlich liberaleren Vorschlägen, als es die bisherigen Regelungen erlaubten.

Demnach solle Leihmutterschaft ebenso zulässig sein wie die verbrauchende Embryonenforschung und die überschüssige Produktion von Embryonen bei künstlichen Befruchtungen. Auch der Eingriff in die Keimbahn sieht der Entwurf vor, wenn Gefahr für das Leben des Kindes bestehe oder schwerwiegende psychische und körperliche Beeinträchtigungen zu erwarten seien – ohne zu nennen, welche das wären. Medizintechnisch sei bereits vieles auf den Weg gebracht, was derzeit aber noch nicht beim Menschen angewandt werde, erklärte Beckmann, etwa die Genschere der Crispr/Cas9-Methode.

Der Jurist Rainer Beckmann sorgt sich um den Embryonenschutz Foto: pro/Jonathan Steinert
Der Jurist Rainer Beckmann sorgt sich um den Embryonenschutz

Beckmann, der zweimal der Enquete-Kommission „Recht und Ethik der modernen Medizin“ des Deutschen Bundestages angehörte, rechnet damit, dass dieser Gesetzesentwurf noch in dieser Legislaturperiode zum Tragen kommt. Er sieht darin einen Paradigmenwechsel: Es gehe nicht mehr um den Embryo, sondern um die Effektivität der Fortpflanzungsmedizin. Damit sei auch ein verändertes Menschenbild verbunden: „Die Bedeutung der biologischen Elternschaft nimmt ab; stattdessen kommt es zunehmend auf soziale Elternschaft an. Das Kind wird zum Produkt und Projekt der Eltern. Es wird zu einer Sache, die wir produzieren, manipulieren, im Zweife auch vernichten können.“

Zeit zum Trauern nötig

Wenn Eltern vor der Geburt von einer möglichen Krankheit ihres Kindes erfahren, sei das oft so ein Schock, dass sie mit der Entscheidung über die Fortsetzung oder den Abbruch der Schwangerschaft überfordert seien. Das sagte Ursula Rieke von der Katharina-Kasper-Stiftung, die auch eine Professur für Sozialmedizin an der Katholischen Hochschule in Mainz inne hat. Sie und ihre Mitarbeiter beraten und begleiten Eltern in solchen Situationen. „Es gibt nicht die richtige Entscheidung“, betonte Rieke auf der Tagung. Egal, ob eine Diagnose zur Abtreibung führt, oder ob Eltern ein Kind mit Behinderung bekommen: In beiden Fällen müssten sie Trauer und Abschiedsschmerz verarbeiten – wegen eines verlorenen Kindes oder weil sie sich von der Erwartung eines gesunden Wunschkindes verabschieden müssen. Das zu verarbeiten sei wichtig und brauche oft viel Zeit.

Ursula Rieke berät Eltern, deren ungeborenes Kind eine Behinderung hat Foto: pro/Jonathan Steinert
Ursula Rieke berät Eltern, deren ungeborenes Kind eine Behinderung hat

Der Bundesverband Lebensrecht schließt jedes Jahr an die Eröffnung der ökumenischen, von Katholischer und Evangelischer Kirche veranstalteten „Woche für das Leben“ eine Fachtagung an. In diesem Jahr stand sie unter dem Motto „Kinder – nur noch qualitätsgeprüft?“. Dem Verband gehören verschiedene Lebensrechtsorganisationen an. Er veranstaltet außerdem den jährlichen „Marsch für das Leben“ in Berlin.

Von: Jonathan Steinert

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