Grünen-Politiker: Gotteslästerung gehört rechtlich auf „Misthaufen“

B e r l i n (PRO) - Der Grünen-Politiker Volker Beck hat sich für die Abschaffung des strafrechtlichen Gotteslästerungsparagrafen ausgesprochen. "Ich persönlich finde, der Paragraf gehört auf den Misthaufen der Rechtsgeschichte", sagte der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Bundestagsfraktion der "Berliner Zeitung". Politiker der Unionsparteien kritisierten die Forderung scharf.
Von PRO

Hintergrund ist die Diskussion um die zeitweise Absetzung der Mozart-Oper „Idomeneo“ vom Spielplan der Deutschen Oper in Berlin aus Angst vor Racheakten von Islamisten. In der Schlussszene werden Jesus, Mohammed und Buddha die Köpfe abgeschlagen. Für Beck zeige die dabei entbrannte Debatte über die Freiheit der Kunst und Grenzen religiöser Rücksichtnahme, dass auch der Gotteslästerungsparagraf überholt sei, so die „Berliner Zeitung“.

„Kernbereich personaler Würde und Freiheit“

Der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Volker Kauder, reagierte empört auf die Forderung des Grünen-Politikers. Diese zeige erneut, welche Probleme die Grünen mit den Grundwerten der Gesellschaft hätten. „Es ist ihnen anscheinend wichtiger, Krötenwanderungen zu schützen als den Kernbereich personaler Würde und Freiheit“, sagte Kauder.

Beckstein: Erschreckender Werteverfall bei den Grünen

Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) sprach laut Medienberichten von einem „erschreckenden Ausdruck eines fundamentalen Werteverfalls bei den Grünen“. Die Verunglimpfung von religiösen Gefühlen werde erleichtert, wenn der Paragraf abgeschafft würde. Damit störe Beck empfindlich das friedliche Zusammenleben von Menschen verschiedener Religionen.

„Grobe Respektlosigkeit“

Auch der Geschäftsführer des Christlichen Medienverbundes KEP, Wolfgang Baake (Wetzlar), kritisierte die Forderung scharf. Diese sei eine „grobe Respektlosigkeit gegenüber Christen“. Wer sich dafür einsetze, den Gotteslästerungsparagrafen abzuschaffen, dem seien „die Ansichten und Gefühle von Millionen von Christen offensichtlich egal“.

Nach einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen wird der Gotteslästerungsparagraf nur noch selten angewandt. Während 1995 noch 24 Menschen danach verurteilt wurden, waren es 2004 nur noch 15. Die Regierung sehe keine Notwendigkeit, das Strafgesetzbuch zu verändern.

Laut Paragraf 166 StGB drohen demjenigen bis zu drei Jahre Haft, der öffentlich oder durch Schriften religiöse oder weltanschauliche Bekenntnisse in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.

Bayerns Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) hatte erst im Sommer eine Gesetzesinitiative mit dem Ziel einer Verschärfung des Paragrafen 166 StGB angekündigt. Hintergrund war die Debatte um die Komikserie „Popetown“ auf dem Musiksender MTV und die dazu geschaltete Werbung des Musiksenders: sie zeigte Jesus mit einer Dornenkorne, der vor einem leeren Kreuz lachend Fernsehen schaute.

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