Der Kölner Erzbischof hatte in einer Predigt am 7. Oktober gesagt, „alle so genannten alternativen Modelle des menschlichen sexuellen Zusammenlebens“ seien „im Kern verderblich“. „Die Menschheit richtet sich hier selbst zugrunde“, so Meisner. Der Grünen-Politiker Beck nannte Meisner daraufhin einen „Hassprediger“. Der Kardinal spreche „ganzen Gruppen von Menschen die Existenzberechtigung ab“. Das Bistum Köln erreichte beim Kölner Landgericht Ende Oktober eine einstweilige Verfügung, nach der Beck diese Äußerung nicht mehr machen darf.
Nun kontert Beck mit einer Klage vor dem Landgericht Berlin gegen jene Verfügung. Auf seiner Webseite schreibt Beck, „durch eine Falschmeldung des Landgerichts Köln“ sei öffentlich der Eindruck erweckt worden, er akzeptiere die einstweilige Verfügung. „Das Gegenteil ist der Fall.“ Beck hatte in einem Interview gesagt, er werde die entsprechende Bezeichnung für Meisner nicht mehr verwenden. Daran werde sich auch künftig nichts ändern, so Beck. Es gehe ihm aber um die „Frage der Meinungsfreiheit“. Weiter schreibt Beck: „An einigen Stellen der Predigt fehlt der vom Katholischen Katechismus ausdrücklich geforderte Respekt, mit dem diesen Menschen zu begegnen sei. (…) Es kann nicht sein, dass Äußerungen eines Kardinals gegenüber scharfer öffentlicher Kritik sakrosankt sind, wenn er ganze Gruppen von Menschen in seinen Predigten angreift.“