Laut Verordnung der britischen Regierung müssen alle britische Dienstleister, die sich dem Übersinnlichen widmen, ihren Kunden zwei Informationen weitergeben: Zum einen, dass ihre Dienste „lediglich zur Unterhaltungszwecken dienen“ und zum anderen, dass die übersinnlichen Fähigkeiten „bisher experimentell nicht nachgewiesen werden können“. Betroffen davon sind alle britischen Dienstleister, die sich dem Übersinnlichen widmen, wie beispielsweise gegen Geld die Zukunft voraussagen oder Kontakt zu Verstorbenen aufnehmen.
„Mit der Verordnung setzt die britische Regierung rigoros eine EU-Richtlinie zum Verbraucherschutz um“, schreibt „tagesschau.de“. Damit sich auch jeder daran hält, gibt es hohe Strafen bei Nichteinhaltung: Bis zu 5.000 Pfund (6.350 Euro) können fällig werden, bei außerordentlich schwerwiegenden Fällen sogar bis zu zwei Jahre Gefängnis.
„Die wirklich Guten haben es rechtzeitig kommen sehen“
Anwalt Andy Gillmore sagte gegenüber der britischen Tageszeitung „The Times“: „Bei individuellen spirituellen Dienstleistungen wie Kartenlegen müssen die Anbieter nachweisen, dass sie tatsächlich auf den einzelnen Kunden eingehen und ihn nicht mit Standardvorhersagen abspeisen.“
Die britische „Vereinigung der spirituellen Arbeiter“ hat eine Petition gegen die neuen Gesetze ins Leben gerufen. Zuversichtlich äußern sich die Organisatoren bezüglich ihrer Petition. Man habe schließlich auch erreicht, dass der Paragraph gegen Hexerei abgeschafft wurde, wenn auch erst 1951. Der Kommentar von „tagesschau.de“: „Allerdings haben die meisten Wahrsager die Regelung bereits ohne Murren umgesetzt. Ohnehin kann das neue Gesetz nur die schlechten oder betrügerischen Vertreter Branche treffen – die wirklich guten haben es rechtzeitig kommen sehen.“ (PRO)