Schleswig-Holstein reformiert seine Landesverfassung – und lässt darin keinen Gottesbezug zu. Das hat das Parlament am Mittwoch nach dreistündiger Debatte entschieden.
Torsten Ablig setzte sich für einen Gottesbezug in der Verfassung ein. Das Vorhaben ist dennoch gescheitert
Insgesamt standen drei Verfassungsentwürfe zur Abstimmung. Zwei von ihnen – ein interfraktioneller und einer aus der CDU-Fraktion – sahen einen Gottesbezug in der Präambel vor. Dieser sollte die Verantwortung der Landtagsabgeordneten vor Gott und den Menschen gleich zu Beginn des Gesetzeskatalogs betonen. Der interfraktionelle Vorschlag von Abgeordneten der Grünen, der CDU, der SPD, der Piraten und des Südschleswigschen Wählerverbands (SSW) bezog sich neben Gott auch auf ein religiöses, philosophisches und humanistisches Erbe. Die nun verabschiedete, ebenfalls interfraktionell erstellte Version bezieht sich stattdessen an erster Stelle auf die Menschenrechte. Die Fraktionen hatten die Abstimmung für ihre Mitglieder freigegeben. Befürworter und Gegner eines religiösen Bezuges waren in allen Parteien zu finden.
Wie der Landtag am Donnerstag mitteilte, erhielten auch die beiden abgelehnten Entwürfe jeweils knapp die Hälfte der Abgeordnetenstimmen. Für eine Verfassungsänderung sind allerdings zwei Drittel notwendig. Über jeden Entwurf wurde einzeln abgestimmt. Am Ende ergingen 61 von 66 Stimmen der anwesenden Abgeordneten auf den Entwurf ohne Gottesbezug.
„Der Gottesbezug drückt unsere Demut aus“
Eine vorangegangene Debatte über die Entwürfe hatte drei Stunden gedauert. Wie der Landtag mitteilte, wandten sich viele der Abgeordneten mit sehr persönlichen Worten an das Plenum. Die Gegner des Gottesbezugs hatten argumentiert, ein solcher schließe nicht-religiöse Menschen aus. Für die religiöse Variante der Präambel hatten sich unter anderem der CDU-Fraktionschef Daniel Günther und Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) ausgesprochen. Der Regierungschef erklärte laut dem Hamburger Abendblatt: „Der Gottesbezug drückt unsere Demut aus.“ Er könne sich allerdings nicht vorstellen, als Ministerpräsident gegen eine Verfassung zu stimmen, die der Landtag erarbeitet habe. Deswegen werde er auch der Variante ohne Gottesbezug zustimmen. Als Bürger lehne er sie jedoch ab. Klar gegen den Gottesbezug positionierten sich FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki und die Grünen-Fraktionschefin Eka von Kalben.
Neben dem Grundgesetz haben 7 der 16 Länderverfassungen einen Gottesbezug. Auch bisher hatte Schleswig-Holsteins Verfassung keinen Hinweis auf die Verantwortung vor Gott. (pro)
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