Insgesamt standen drei Verfassungsentwürfe zur Abstimmung. Zwei von ihnen – ein interfraktioneller und einer aus der CDU-Fraktion – sahen einen Gottesbezug in der Präambel vor. Dieser sollte die Verantwortung der Landtagsabgeordneten vor Gott und den Menschen gleich zu Beginn des Gesetzeskatalogs betonen. Der interfraktionelle Vorschlag von Abgeordneten der Grünen, der CDU, der SPD, der Piraten und des Südschleswigschen Wählerverbands (SSW) bezog sich neben Gott auch auf ein religiöses, philosophisches und humanistisches Erbe. Die nun verabschiedete, ebenfalls interfraktionell erstellte Version bezieht sich stattdessen an erster Stelle auf die Menschenrechte. Die Fraktionen hatten die Abstimmung für ihre Mitglieder freigegeben. Befürworter und Gegner eines religiösen Bezuges waren in allen Parteien zu finden.
Wie der Landtag am Donnerstag mitteilte, erhielten auch die beiden abgelehnten Entwürfe jeweils knapp die Hälfte der Abgeordnetenstimmen. Für eine Verfassungsänderung sind allerdings zwei Drittel notwendig. Über jeden Entwurf wurde einzeln abgestimmt. Am Ende ergingen 61 von 66 Stimmen der anwesenden Abgeordneten auf den Entwurf ohne Gottesbezug.