Google Street View: Mein Haus, mein Pool, meine Kinder!

Noch in diesem Jahr will der Suchmaschinenbetreiber Google mit "Google Street View" in den 20 größten deutschen Städten seinen Straßenbilderdienst starten. Diese Maßnahme führt zu kontroversen Diskussionen bei Politikern, Datenschützern und Grundbesitzern. Befürworter betonen die entstehenden neuen Möglichkeiten,  Skeptiker haben Angst, dass der "gläserne Bürger" zur Realität wird.
Von PRO

Für die dreidimensionalen Ansichten der Städte hatte der Konzern seit 2008 mit Kameraautos Straßen und Gebäude abfotografiert. Die Bilder davon sollen für jeden im Netz verfügbar sein. In den USA ist bereits ein Großteil des Straßennetzes erfasst. Seit zwei Jahren sind und werden auch Bilder anderer europäischer Länder im Netz veröffentlicht. Viele Deutsche sehen das Projekt aber eher kritisch. Der netzpolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Konstantin von Notz, forderte bei "heise online", Google für die Privatisierung des öffentlichen Raums zur Kasse zu bitten. Der Konzern gehe "an die Grenzen des deutschen Rechts". Mit Straßenrechtssatzungen oder Urheberrechtsgesetz könne der Gesetzgeber dem Vorhaben nur schwer beikommen. Einzelne Kommunen hätten dies bereits versucht.



Von Notz rechnet damit, dass mit der Vermarktung der Straßenbilder ein "Milliardenmarkt" entsteht. Er hofft, eine "Monopolisierung der Abbildung des öffentlichen Straßenraums" im Internet zu verhindern. Weil der Konzern die Street-View-Daten der Allgemeinheit zur freien Verfügung stelle, sei ein verlässlicher Gesetzesrahmen unabdingbar. Dass die Privatsphäre von Hauseigentümern oder Mietern direkt verletzt wird, sieht er dagegen nicht.

Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) hat dazu Google aufgefordert, den Dienst erst freizuschalten, wenn alle Widersprüche gegen eine Veröffentlichung berücksichtigt worden sind. Deutlich skeptischer ist der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar. Seit Montag haben Bürgerinnen und Bürger vier Wochen lang die Möglichkeit, Einspruch gegen die Veröffentlichung der eigenen Bilddaten einzulegen. Bei einem erfolgreichen Einspruch werden ihre Gebäude unkenntlich gemacht. Schaar sieht aufgrund der Unübersichtlichkeit und der vielen ungeklärten Fragen noch Nachbesserungsbedarf. Es sei die Pflicht des Konzerns, eine Telefon-Hotline einzurichten, um die Beschwerden von Betroffenen entgegenzunehmen. Auch persönliche Daten, die beim Widerspruchsverfahren zwangsläufig anfallen, dürften "nicht auf Dauer gespeichert oder mit anderen Informationen zusammengeführt werden", wird Schaar in der "Saarbrücker Zeitung" zitiert.


EKD sieht die Sache zwiespältig

Der Eigentümerverband "Haus & Grund Deutschland" warnt davor, dass "Street View" Einblicke in die Privatsphäre von Bürgern erleichtere. "Hecken und Zäune, die als Sichtschutz gedacht sind, wurden mit der Kamerahöhe, die Google benutzt hat, umgangen", beklagt Verbandspräsident Rolf Kornemann. Detlef Rückert, Datenschutzbeauftragter der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), äußerte sich in einem epd-Interview zwiespältig. Einerseits unterstütze die EKD die Forderungen nach dem Schutz der Privatsphäre, so der Oberkirchenrat, "andererseits hat die Kirche ein Interesse daran, dass ihre Kirchengebäude als öffentliche Einrichtungen zu sehen sind." Bei Pfarrhäusern dürfe dagegen keinesfalls zu erkennen sein, wer bei seinem Pastor um Hilfe bitte.


"Spiegel online" meldete am Mittwoch, dass Politiker aller Fraktionen Einspruch gegen das Abfotografieren ihrer Privathäuser angemeldet haben. "Was Google plant, geht zu schnell und zu weit", beklagt der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann. Hans-Christian-Ströbele (Grüne) sieht das ähnlich. "Ich bin gegen Google Street View und werde die Möglichkeit wahrnehmen, Einspruch einzulegen." Er findet das Projekt schlicht "ungeheuerlich". Auch Johannes Singhammer, im Bundestag bei der Unionsfraktion zuständig für Verbraucherschutz, hofft, dass möglichst viele Mieter und Eigentümer Google den Blick in die Wohnzimmer verwehren. "Das ist eine Bemächtigung, letztlich zu kommerziellen Zwecken. Ich halte das für höchst problematisch."

"Eine generelle Regelung schaffen"

Der Faszination der virtuellen Rundgänge durch westeuropäische und US-amerikanischen Städte, stehen die wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens und der Eingriff in die Privatsphäre des Einzelnen entgegen. Juristisch gibt es kein "Recht am Bild der eigenen Sache", was es Google verwehrt, Gebäude aufzunehmen. Die Befürworter betonen, dass der Konzern nur die existierende Realität abbilde. Weil die Bilder bei der Veröffentlichung meistens schon viele Monate alt sind, seien Daten für Einbrecher, Stalker oder zur Marktforschung kaum nutzbar.

Ob und wie Google auf die kritischen Stimmen reagiert, ist bisher unklar. Die Tageszeitung "taz" hatte die mögliche Einführung von "Street View" als "Guckdienst" bezeichnet. Auf der eigenen Internetseite verweist das Unternehmen darauf, dass die Rechtmäßigkeit von "Street View" bereits vor dem Start der Fotoaufnahmen in Deutschland 2008 sorgfältig untersucht wurde. Laut "Spiegel online" ist der Konzern davon überzeugt, dass "die gewährten Einspruchsmöglichkeiten ausreichen, um den heftigen Gegenwind stoppen zu können."

Nach der Sommerpause kommt wohl auch Schwung in die politische Diskussion: "Es muss eine generelle Regelung geschaffen werden", kündigte der verbraucherschutzpolitische Sprecher der Unions-Fraktion, Peter Bleser, im "Handelsblatt" an, um das Recht auf informelle Selbstbestimmung zu wahren." (pro)

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