Gohl und Fürst: „Das Leben ist Gabe Gottes“

Die EKD hat sich unlängst für die teilweise Regelung der Abtreibung außerhalb des Strafrechts ausgesprochen. Der evangelische Landesbischof Gohl und der katholische Bischof Fürst wollen an der bestehenden Regelung festhalten.
Von Petra Kakyire
Die Frau soll über 20 Jahre alt und in der 22. Schwangerschaftswoche sein (Symbolbild)

Der Bischof der evangelischen Landeskirche in Württemberg, Ernst-Wilhelm Gohl,
und der Bischof der Diözese Rottenburg-Stuttgart, Gebhard Fürst, plädieren für die Beibehaltung der bestehenden gesetzlichen Regelung zur Abtreibung durch Paragraph 218 im Strafgesetzbuch. Das haben die Bischöfe in einer gemeinsamen Stellungnahme am Donnerstag mitgeteilt.

Gohl und Fürst werteten die bestehende Regelung als einen „Kompromiss“, der „ungeborenes Leben weiter unter besonderen Schutz“ stelle und zugleich „der Selbstbestimmung der Frau besonders Rechnung“ trage.

Die Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hatte sich im Oktober dafür ausgesprochen, Abtreibungen in der frühen Schwangerschaft außerhalb des Strafrechts zu regeln und nennt das ein „abgestuftes Lebensschutzkonzept“.

Demnach sei es denkbar, Abbrüche künftig erst ab der 22. Schwangerschaftswoche strafrechtlich zu ahnden. Das sei in etwa der Zeitpunkt, ab dem ein Kind außerhalb des Mutterleibes lebensfähig wäre. Der Rat der EKD hatte einer „vollständigen Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs“ jedoch eine Absage erteilt. Vor dem Hintergrund der Verpflichtungen des Staates für den Schutz des Lebens sei dies nicht vertretbar.

Keine „profunde theologische Erklärung“ der EKD

Nach Ansicht der Bischöfe unterscheide ein abgestuftes Fristenkonzept, wie die EKD sie vorschlägt, willkürlich verschiedene Stadien der Schwangerschaft und erhöhe mit der Verschiebung der Sanktionierung auf die 22. Woche den Druck auf die Schwangeren. Zudem bleibe der EKD-Vorschlag „eine profunde theologische Erklärung schuldig“. Die Orientierung an „gesellschaftlichen Entwicklungen und neuen Einsichten“ schwäche auf Dauer die Bedeutung der Kirchen in ethnischen Debatten.

Gohl und Fürst erinnern in der Pressemitteilung vom Donnerstag an eine gemeinsame Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz und der EKD aus dem Jahr 2000. Darin lautet es: „Das Leben ist Gabe Gottes. Gott überlässt seine Gabe nicht den Mächten der Zerstörung. Menschen sind berufen, Gottes Willen zu tun und Leben wie Lebensmöglichkeiten auf der Erde zu bewahren.“

An dieser Grundüberzeugung wollen sich die Bischöfe weiterhin orientieren und „den gottgegebenen Wert des Lebens von Beginn an bis zu seinem Ende“ weiterhin betonen. Der Mensch besitze als Ebenbild Gottes eine „unverlierbare Würde und ein unveräußerliches Lebensrecht“. Die Gesellschaft soll daher familienfreundliche Rahmenbedingungen für Kinder schaffen, fordern sie.

Gohl und Fürst plädieren zudem dafür, auch „zukünftig in einer zunehmend säkularer werdenden Gesellschaft für den Schutz des ungeborenen Lebens einzutreten“ und gute Rahmenbedingungen für die werdenden Eltern zu ermöglichen, „Ja zu diesem Leben zu sagen, denn Gott ist ein Freund des Lebens.“

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