Gleichstellung der Homo-Ehe beschlossen

Der Bundestag hat am Donnerstag die steuerliche Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften mit der Ehe beschlossen. Keine Mehrheit gab es für die Forderung der Grünen nach einem vollen Adoptionsrecht.

Von PRO

Drei Wochen nach dem richtungsweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat der Bundestag die steuerliche Gleichstellung der Homo-Ehe beschlossen. Das Ehegattensplitting, das bislang Mann und Frau mit Trauschein vorbehalten war, gilt künftig auch für die eingetragene Lebenspartnerschaft von Schwulen und Lesben. Anfang des Monats hatten die Karlsruher Richter geurteilt, dass die bisherige Ungleichbehandlung verfassungswidrig ist.

Keine Mehrheit gab es im Bundestag für die Forderung nach einer vollen Gleichstellung der Homo-Ehe im Adoptionsrecht. Ein entsprechender Änderungsantrag der Grünen wurde mehrheitlich abgelehnt – auch von der FDP, die das Vorhaben eigentlich befürwortet. Die Freidemokraten folgten jedoch der Koalitionsräson. Weite Teile von CDU und CSU sind gegen ein volles Adoptionsrecht für homosexuelle Paare.

„Wir sind im 21. Jahrhundert – auch wenn Sie es noch nicht gemerkt haben.”

„Bis zum Nachweis des Gegenteils bin ich fest davon überzeugt, dass es das Beste für Kinder ist, wenn sie bei Vater und Mutter aufwachsen”, sagte Unions-Fraktionschef Volker Kauder (CDU) dem Internetportal „Focus Online”. SPD, Grüne und Linke warfen der schwarz-gelben Koalition vor diesem Hintergrund Diskriminierung von Homosexuellen vor. Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck spottete in Richtung der Union: „Wir sind im 21. Jahrhundert – auch wenn Sie es noch nicht gemerkt haben.” Gutting betonte hingegen, die klassische Ehe sei die Keimzelle der Gesellschaft. „Nur Mann und Frau sichern den Fortbestand des Gemeinwesens.”

Durch das Ehegattensplitting wird die Steuerbelastung verheirateter Paare gesenkt. Die Ausweitung dieser Regelung auf die rund 34.000 gleichgeschlechtlichen Partnerschaften kostet den Staat pro Jahr etwa 55 Millionen Euro. Hinzu kommen einmalig rund 150 Millionen Euro, weil das Verfassungsgericht eine rückwirkende Änderung der Steuergesetze zum 1. August 2001 verlangt hat – seit diesem Datum gibt es in Deutschland die eingetragene Lebenspartnerschaft. Etwa die Hälfte der Mindereinnahmen entfällt auf Länder und Gemeinden. Deshalb muss noch der Bundesrat zustimmen, was jedoch als sicher gilt. (dpa/pro)

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