Gleichgeschlechtliche Pflegeeltern: Katholiken siegen vor Gericht

Muss eine katholische Organisation, die Kinder an Pflegeeltern vermittelt, auch gleichgeschlechtliche Paare berücksichtigen? Nicht unbedingt, urteilte nun der US Supreme Court.
Von PRO
Supreme Court

Das Oberste US-Gericht hat am Donnerstag (Ortszeit) ein komplexes Urteil zum Schutz der Glaubensfreiheit gesprochen. Gewonnen hat in dem Rechtsstreit ein katholischer Sozialhilfeverband in Philadelphia in Pennsylvania. Catholic Social Services hatte im Auftrag der Stadt Kinder an Pflegeeltern vermittelt. Der Verband weigerte sich jedoch aus Glaubensgründen, gleichgeschlechtliche Paare zu berücksichtigen. Philadelphia kündigte daraufhin den Vertrag, denn Diskriminierung sei gesetzwidrig.

Die Vertragsauflösung sei unzulässig, urteilten die Richter einstimmig. Sie verstoße gegen das in der US-Verfassung verankerte Prinzip der Religionsfreiheit. Das Urteil stellte Antidiskriminierungsgesetze jedoch nicht grundsätzlich infrage. Es befand vielmehr, Vorschriften müssten neutral umgesetzt werden. In Philadelphia sei das nicht der Fall gewesen. In der Vergangenheit habe die Stadt bestimmte „Ausnahmen“ gemacht bei Verträgen.

Das Oberste US-Gericht hat 2015 die gleichgeschlechtliche Ehe landesweit legalisiert. Seitdem mehren sich Beschwerden gläubiger Menschen, man wolle sie zwingen, bei diesem gesellschaftlichen Umbruch mitzumachen.

epd

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