Glaubenserklärung katholischer Ärzte in der Kritik
In Polen sorgt eine Erklärung katholischer Ärzte, laut der sie nach der Bibel praktizieren wollen, für Aufregung. Kritiker sehen Patientenrechte gefährdet.
Wie stark darf der Glaube die Arbeit von Ärzten beeinflussen?
Mehr als 3.000 gläubige Ärzte haben in Polen eine Erklärung unterzeichnet, nach der sie sich verpflichten, das „Recht Gottes“ und ihr eigenes Gewissen über die Rechte ihrer Patienten zu stellen. In den sechs Grundsätzen, die in der Erklärung enthalten sind, heißt es unter anderem, dass nur Gott über Tod und Empfängnis entscheiden dürfe – Abtreibung und Sterbehilfe seien damit tabu. Auch Verhütung und künstliche Befruchtung seien ein Verstoß gegen Gottes Wort.
Die Tageszeitung Die Welt berichtet, dass die Erklärung etwa dazu führen könne, dass ein Arzt seine Patientin nicht darüber informiert, wenn sie ein schwerbehindertes Kind erwarte, falls er befürchtet, dass die Frau abtreiben könnte. Zu den Unterzeichnern gehöre auch Bogdan Chazan, Leiter des Warschauer Entbindungskrankenhauses.
Obwohl 88 Prozent der Polen katholisch sind, reagieren viele von ihnen ablehnend auf die Glaubenserklärung, schreibt Die Welt. Die sozialdemokratische Parte SLD fordert, den Unterzeichnern ihre Verträge mit dem Nationalen Gesundheitsfonds, der Behandlungen finanziert, zu kündigen. Die Polen behelfen sich derweil mit einer App im Internet, über die man sich schnell informieren kann, ob der eigene Arzt die Erklärung unterschrieben hat.
„Vollständige Aufklärung gehört dazu“
Der Facharzt für Innere Medizin und Palliativmedizin Georg Schiffner, der sich auch bei der Organisation Christen im Gesundheitswesen engagiert, erklärte gegenüber pro, dass kein Arzt gezwungen werden könne, in ethischen Konfliktsituationen gegen sein Gewissen zu handeln – insbesondere dann, wenn der Arzt dies transparent begründe. „Aufgabe von Ärzten ist es, für die Gesundheit und Rechte ihrer Patienten einzutreten – zu Beginn des Lebens wie am Lebensende“, erklärte er. „Dies ist in Deutschland auch für Christen im Rahmen der geltenden Gesetzgebung möglich. Die vollständige Aufklärung von Patienten und deren Vertretungsberechtigten über ihren Gesundheitszustand gehört mit dazu.“ (pro)
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