Die Gießener Ärztin Kristina Hänel hat Berufung gegen ihre Verurteilung wegen unerlaubter Werbung für Abtreibungen eingelegt. Das teilte ihr Anwalt Hans Goswin Stomps am Dienstag laut evangelisch.de gegenüber dem Evangelischen Pressedienst (epd) mit. Wann die Verhandlung stattfinden soll, steht laut Stomps noch nicht fest.
Das Amtsgericht Gießen hatte Hänel am 24. November zu einer Geldstrafe von insgesamt 6.000 Euro verurteilt. Die Richter warfen ihr vor, gegen Paragraf 219a des Strafgesetzbuches verstoßen zu haben, der Werbung für Schwangerschaftsbrüche verbietet. Hänel hatte auf ihrer Webseite darauf hingewiesen, dass sie Abtreibungen durchführt, und Frauen auf Anfrage weitere Informationen zur Verfügung gestellt.
Petition gegen Abschaffung von Paragraph 219a eingereicht
Das Urteil löste eine bundesweite Debatte über den Paragrafen 219a aus. Außer CDU, CSU und AfD sprachen sich alle im Bundestag vertretenen Parteien dafür aus, die Gesetzespassage abzuschaffen oder zu entschärfen.
Dagegen wendet sich ein Petition, die von 13.374 Bürgern unterschrieben und Ende Januar an Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), Familienministerin Katarina Barley (SPD), Justizminister Heiko Maas (SPD) und alle Fraktionsvorsitzenden im Bundestag übersendet wurde.
In einem Brief an das Bundesjustizministerium prangern die Initiatoren an, bei der Diskussion werde übersehen, „dass bei jedem Schwangerschaftsabbruch ein Mensch getötet wird“. Hänel verharmlose Abtreibungen „auf unerträgliche Weise“. Ihr gehe es in erster Linie „um das Werben für Geldeinnahmen“.
Von: Sandro Serafin