Matthias Kamann beleuchtet in der Welt am Sonntag, dass sich 2015 beim Verein Sterbehilfe Deutschland bereits 73 Menschen beim Suizid haben helfen lassen. Deren Vorsitzender Roger Kusch vermutet, dass dies mit der Bundestagsentscheidung am Freitag zusammenhängt. Im Bundestag ist der Fraktionszwang aufgehoben. Es liegen vier Entwürfe darüber vor, ob und wie die Suizidhilfe gesetzlich geregelt werden kann. Zurzeit ist Beihilfe zum Suizid ebenso wie der Versuch straffrei.
Die größten Chancen auf eine Mehrheit hat der Entwurf einer Gruppe um Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD). Demnach soll mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden, „wer in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu geschäftsmäßig die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt“. Damit würden erstmals in der Bundesrepublik viele Formen der bisher straflosen Hilfe zur freiverantwortlichen Selbsttötung verboten, schreibt Kamann.