Gesetz zur Sterbehilfe spaltet Bundestag und Gesellschaft

Am Freitag hat der Bundestag ein ethisch schwieriges Thema auf der Agenda. Es geht um Sterbehilfe. Die großen Leitmedien wie Spiegel, Focus und Welt am Sonntag greifen das Thema in ihren aktuellen Ausgaben auf. Sie erklären, warum der Verein Sterbehilfe Deutschland großen Zulauf hat und fragen, ob mit einem Parlamentsbeschluss Ärzten noch genügend Raum für Gewissensentscheidungen bleibt.
Von PRO
Am Freitag entscheidet der Bundestag, ob es ein Gesetz zur Sterbehilfe geben wird. An dem ethisch schwierigen Thema scheiden sich die Meinungen
Matthias Kamann beleuchtet in der Welt am Sonntag, dass sich 2015 beim Verein Sterbehilfe Deutschland bereits 73 Menschen beim Suizid haben helfen lassen. Deren Vorsitzender Roger Kusch vermutet, dass dies mit der Bundestagsentscheidung am Freitag zusammenhängt. Im Bundestag ist der Fraktionszwang aufgehoben. Es liegen vier Entwürfe darüber vor, ob und wie die Suizidhilfe gesetzlich geregelt werden kann. Zurzeit ist Beihilfe zum Suizid ebenso wie der Versuch straffrei. Die größten Chancen auf eine Mehrheit hat der Entwurf einer Gruppe um Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD). Demnach soll mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden, „wer in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu geschäftsmäßig die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt“. Damit würden erstmals in der Bundesrepublik viele Formen der bisher straflosen Hilfe zur freiverantwortlichen Selbsttötung verboten, schreibt Kamann.

„Alle Ärzte geraten ins Fadenkreuz“

Der Berliner Arzt Uwe-Christian Arnold erhält aktuell viel mehr Anfragen, Menschen beim Sterben zu helfen, als gewöhnlich. Er lehne diese aber ab, auch um Schnellschüsse zu vermeiden. Falls der Bundestag dem Brand/Griese-Entwurf zustimme, werde er „einfach aufhören“, auch um nicht im Gefängnis zu landen. Für schlecht durchdacht hält den Entwurf der Geschäftsführende Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie (DGHO) Mathias Freund. Damit gerieten „alle Ärzte ins Fadenkreuz, die oft mit Sterbenskranken konfrontiert sind“ und auf deren „Wünsche eingehen wollen“. Unterdessen haben 150 deutsche Strafrechtslehrer einen Aufruf initiiert, der den Verzicht auf ein Verbotsgesetz fordert. Handeln bei der Sterbehilfe sollten „nur Ärzte, die sich damit auskennen, also auf wiederholte Praxis zurückgreifen können“. Dies verbietet der Entwurf. Eine mögliche Todesfahrt von Deutschland in die Schweiz könnte auch der Beschluss nicht aufhalten. Auch das Nachrichtenmagazin Der Spiegel berichtet, dass vor allem Palliativmediziner und Onkologen sich sorgen, dass ihre Arbeit mit unheilbar Kranken erschwert werde.

„Besser kein Gesetz, als ein schlechtes“

Die ehemalige Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) wirbt dafür, am Freitag keinem der vier Entwürfe zuzustimmen. Es sei besser, kein neues Gesetz zu haben, als ein schlechtes. „Auch vor dem Verfassungsgericht scheinen die meisten Vorschläge kaum bestehen zu können“, schreibt Spiegel-Redakteurin Cornelia Schmergal. Es gehe um die Frage, ob zu einem selbstbestimmten Leben auch der selbstbestimmte Tod gehöre. Der Wittener Palliativmediziner Matthias Thöns befürchtet, dass seine Maßnahmen in einen „von der Kriminalisierung bedrohten Dunstkreis“ gerieten. Deswegen soll der Entwurf von SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach und anderen es Ärzten durch Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch ausdrücklich erlauben, Suizidhilfe zu leisten – unter strengen Voraussetzungen. Die Focus-Redakteure Daniel Goffart und Kurt-Martin Mayer fragen in ihrem Artikel, ob es es eine Pflicht zu leben oder auch ein Recht auf Erlösung gebe. Peter Hintze (CDU), der den Antrag von SPD-Mann Karl Lauterbach unterstützt, betont gegenüber dem Focus: „Entscheidend ist, dass niemand einem anderen vorschreiben sollte, wie er zu sterben – und wie viel Leid er am Lebensende auszuhalten hat.“ Für Bundesärztekammer-Präsident Frank Ulrich Montgomery sei Suizidbeihilfe grundsätzlich nicht vereinbar mit dem ärztlichen Standesrecht.

„Perversion des Arztberufs“

Der Kölner Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki sieht eine ausdrückliche gesetzliche Erlaubnis zum assistierten Suizid als „schwere Beschädigung jeder Arzt-Patienten-Beziehung. Es ist eine Perversion des Arztberufs, wenn Ärzte töten.“ Für Wolfgang Huber, ehemaliger Ratsvorsitzender der Evangelischen Kirche in Deutschland, ist „nicht alles, was nicht ausdrücklich verboten ist, auch moralisch unbedenklich“. Sollte am Freitag keiner der vier Entwürfe die erforderliche Mehrheit bekommen, bliebe es bei der heutigen Rechtslage. Ein neuer Anlauf zu einer liberaleren Regelung wäre dann auf Jahre blockiert. (pro)
https://www.pro-medienmagazin.de/politik/detailansicht/aktuell/merkel-will-sterbehilfe-verbot-92450/
https://www.pro-medienmagazin.de/politik/detailansicht/aktuell/spd-politiker-vogel-mein-leben-liegt-in-gottes-hand-92936/
https://www.pro-medienmagazin.de/kultur/buecher/detailansicht/aktuell/groehe-schneider-und-die-sterbehilfe-92893/
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