Gesetz zur Sterbehilfe geplatzt

Die Pläne für ein Verbot gewerblicher Sterbehilfe in Deutschland sind vorerst gekippt. Das berichtet die Tageszeitung "Die Welt". Der bereits vom Kabinett beschlossene Gesetzesentwurf scheiterte demnach an der Union. Er war bereits im Vorfeld massiv kritisiert worden, auch von den Kirchen.

Von PRO

Ende Januar sollte der Deutsche Bundestag ein Gesetz zur Regelung der Sterbehilfe in Deutschland verabschieden. Bundesjustizminiserin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger wollte die gewerbsmäßige Suizidhilfe, wie sie etwa die in der Schweiz ansässige Organisation "Dignitas" betreibt, unter Strafe stellen. Bezahlten Sterbehelfern hätten demnach bis zu drei Jahren Haft gedroht. Gegen ehrenamtliche Sterbehelfer, etwa Vereine oder Angehörige Sterbewilliger, hätte es laut Gesetzentwurf keine juristische Handhabe gegeben. Unverhältnismäßig und falsch nannte die FDP-Politikerin noch im November die Forderung, jegliche Sterbehilfe gleich zu behandeln und unter Strafe zu stellen.

Wie die "Welt" berichtet, will die Union das neue Gesetz nicht mittragen – und das, obwohl die erste Lesung im Bundestag bereits stattgefunden hat. Man wolle nun zunächst intern beraten und dann das Gespräch mit dem Koalitionspartner FDP suchen, hieß es am Dienstag. Diese Beratungen könnten laut Unionsfraktionsvorsitzendem Volker Kauder (CDU) "mehrere Wochen dauern".

Leutheusser-Schnarrenbergers Gesetz war bereits im Vorfeld scharf kritisiert worden. Ebenfalls in der "Welt" hatte die stellvertretende CDU-Vorsitzende Julia Klöckner jüngst angekündigt, das geplante Sterbehilfegesetz stoppen zu wollen. Der Ministerin warf sie vor, die ehrenamtliche Sterbehilfe mit ihrem Vorhaben salonfähig zu machen.

Widerstand kam auch von den Kirchen: Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Nikolaus Schneider, hatte mehrfach erklärt, ihm gehe der Gesetzentwurf nicht weit genug. Er erachte jede Sterbehilfe als problematisch, auch die ehrenamtliche. Die Deutsche Bischofskonferenz war mit Schneider einer Meinung. "Man kann nur hoffen, dass sich der Entwurf des Bundesjustizministeriums nicht im Kabinett durchsetzt", hatte Matthias Kopp, Sprecher der Deutschen Bischofskonferenz, bereits im August den "Stuttgarter Nachrichten" gesagt. Dieser Wunsch wurde ihm nicht erfüllt. Gescheitert ist das Gesetz dennoch – und zwar am Koalitionspartner. (pro)

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