Bischöfe fordern internationales Lieferkettengesetz

Mehr als 230 Bischöfe aus 43 Ländern fordern ein international geltendes Lieferkettengesetz. Sie haben die Erklärung „Sorgfaltspflichten für globale Lieferketten“ unterzeichnet. Dies teilte die Entwicklungsorganisation Misereor am Montag mit.
Von PRO
Erzbischof Stephan Burger leitet die Kommission für Entwicklungsfragen der Deutschen Bischofskonferenz. Er fordert, dass ein Lieferkettengesetz Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden in den Wertschöpfungsketten deutscher Unternehmen wirksam vorbeugen muss.

Die Vereinten Nationen, die Europäische Union und die unterschiedlichen Nationen sollen Unternehmen in allen Branchen durch Gesetze menschenrechtliche und ökologische Sorgfaltspflichten auferlegen. Das fordern 233 Bischöfe aus 43 Ländern in ihrer Erklärung zur „Sorgfaltspflicht für globale Lieferketten“. Außerdem sollen Betroffene von Menschenrechtsverletzungen einen erleichterten Zugang zu Gerichten erhalten.

Durch freiwillige Ansätze gelinge es nicht, Menschen und den Planeten vor Umweltzerstörung und Menschenrechtsverletzungen zu schützen, schreiben sie in dem Dokument. Deswegen brauche es eine gesetzlich festgeschriebene Verpflichtung, um spürbare Verbesserungen zu erreichen.

Dem Ruf nach gesetzlichen Regelungen schlossen sich unter anderem Bischöfe aus Argentinien, Peru, Indien, Myanmar, Südafrika, Malawi und Uganda an. In Deutschland haben die Oberhäupter von 14 Diözesen das Dokument unterzeichnet. Dazu gehört auch der der Limburger Bischof Georg Bätzing, der auch Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) ist.

Auch der Freiburger Erzbischof Stephan Burger, der die Kommission für Entwicklungsfragen der DBK leitet, hat das Papier unterzeichnet. Die Frankfurter Rundschau zitiert ihn mit den Worten: „Das Gesetz muss Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden in den Wertschöpfungsketten deutscher Unternehmen wirksam vorbeugen und möglichen Betroffenen den Zugang zu deutschen Zivilgerichten erleichtern.“

Papst Franziskus bezieht zu dem Thema ebenfalls immer wieder Stellung: „Es ist notwendig, die nationale und internationale Gesetzgebung zu stärken, so dass sie die Aktivitäten der Konzerne, die den Abbau von Bodenschätzen betreiben, reguliert und es den Geschädigten ermöglicht, den Rechtsweg zuverlässig zu beschreiten“, sagte er zuletzt anlässlich des Weltgebetstag am 1. September.

Unterschiedliche Ansichten im Kabinett

Auch die Bundesregierung hat das Thema auf ihrer Agenda: „Wir brauchen dringender denn je eine gesetzliche Regelung mit Augenmaß, um auch am Anfang der Lieferketten menschenrechtliche Mindeststandards wie das Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit gewährleisten zu können“, teilte Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) am Montag mit.

Im Bundeskabinett ist die Ausgestaltung einer gesetzlichen Regelung allerdings heftig umstritten. Die Minister der unterschiedlichen Ressorts konnten sich noch nicht auf einen Kompromiss verständigen. Unklar ist, ab welcher Unternehmensgröße die Regelungen gelten sollen. Vor allem Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) warnt vor einer zu großen Belastung der Wirtschaft.

Laut Frankfurter Rundschau warnte Pirmin Spiegel, Hauptgeschäftsführer des Hilfswerks Misereor, am Montag davor, das Lieferkettengesetz zu verwässern. Der Misereor-Chef widersprach zudem der Behauptung, ein Lieferkettengesetz behindere Entwicklung. „Investitionen fördern nur dann Entwicklung, wenn sie die Menschenrechte und die Umwelt respektieren“.

Von: Johannes Blöcher-Weil

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