Urteil: Geistig behinderte Frau muss doch nicht abtreiben

Ein Londoner Gericht entschied am Freitag, dass eine Schwangere mit geistiger Behinderung ihr Baby abtreiben lassen soll. Kirche und Familie reagierten alarmiert. Nun hat ein Berufungsgericht die richterliche Verfügung aufgehoben.
Von PRO
Die Frau soll über 20 Jahre alt und in der 22. Schwangerschaftswoche sein (Symbolbild)

Ein Gerichtsurteil, wonach eine Frau mit einer geistigen Behinderung in Großbritannien gegen ihren Willen ihr Kind abtreiben lassen sollte, ist in einem Berufsverfahren nun aufgehoben worden. Das berichten britische Medien wie The Guardian. Die Mutter der Frau, eine ehemalige Hebamme, hatte eine am Freitag erlassene gerichtliche Verfügung angefochten. Die drei Berufungsrichter erklärten, sie würden zu einem späteren Zeitpunkt ihre Entscheidung begründen.

Die Katholische Kirche hatte das vorherige Urteil zu einer erzwungenen Abtreibung scharf kritisiert. Der zuständige Vertreter für Lebensschutzfragen, Weihbischof John Sherrington, sagte am Montag im Namen der Bischöfe von England und Wales: „Eine Frau gegen ihren Willen und den ihrer engsten Familie zur Abtreibung zu zwingen, verletzt ihre Menschenrechte, ganz zu schweigen vom Recht des ungeborenen Kindes, in einer Familie zu leben, die sich dazu verpflichtet hat, für dieses Kind zu sorgen.“ Er beschrieb das Urteil vor der Wendung als „traurig und bedrückend“.

Bischof: Fall wirft Fragen zur Bedeutung von „bestem Interesse“ auf

Ein Schutzgericht hatte am Freitag in London entschieden, dass eine Abtreibung „das Beste“ für die junge Frau sei. Laut BBC ist sie über 20 Jahre alt und in der 22. Woche schwanger. Sie habe eine geistige Leistungsfähigkeit eines sechs- bis neunjährigen Kindes. Die Richterin sagte, sie sei sich nicht sicher, ob die Schwangere verstehe, was es bedeute, ein Baby zu haben: „Ich denke, sie möchte ein Baby haben, so wie sie eine schöne Puppe haben möchte.“ Auch die Richterin selbst, die die ursprüngliche Entscheidung traf, empfand diese als „herzzerreißend“, zitiert sie The Guardian. Zuvor hatten mehrere Spezialisten ein Gutachten erstellt.

Weihbischof Sherrington sagte, in einer freien Gesellschaft wie in England gebe es ein „empfindliches Balancieren zwischen den Rechten des Einzelnen und den Befugnissen des Staates“. Weiter sagte der Geistliche, dass dieser Fall, über den nicht alle Informationen zur Verfügung stünden, „ernsthafte Fragen zur Bedeutung von ,bestem Interesse‘ aufwirft, wenn die Leistungsfähigkeit eines Patient geistig eingeschränkt ist und die Entscheidung des Gerichts gegen ihren Willen ist.“

Nach britischem Abtreibungsgesetz von 1967 können Schwangerschaftsabbrüche bis zur 24. Woche durchgeführt werden.

Von: Martina Blatt

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