EKD treibt Aufarbeitung sexualisierter Gewalt weiter voran

Mit einer neuen Studie will die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) einen weiteren Schritt zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in den eigenen Reihen gehen. Die Untersuchung soll im Oktober starten und wird drei Jahre andauern.
Von PRO
Bischöfin Kirsten Fehrs ist die Sprecherin des Beauftragtenrates der EKD zum Schutz vor sexualisierter Gewalt

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat eine neue Studie zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in den eigenen Reihen auf den Weg gebracht. Die umfassende Aufarbeitungsstudie soll von einem unabhängigen Forschungsverbund ab Oktober durchgeführt werden. Das beschlossen die 20 Landeskirchen am Mittwochabend einstimmig in einer digitalen Sitzung. In mehreren Teilstudien wird den Ursachen von sexualisierter Gewald in der Evangelischen Kirche auf den Grund gegangen. Die Studie kostet 3,6 Millionen Euro und wird drei Jahre andauern.

„Wir wollen mit den Studien klären, welche besonderen Risikofaktoren für Missbrauch in der evangelischen Kirche und der Diakonie bestehen, etwa in Bezug auf Kinder- und Jugendarbeit, Jugendfreizeiten und Pfadfinderarbeit“, sagte Bischöfin Kirsten Fehrs als Sprecherin des Beauftragtenrates der EKD zum Schutz vor sexualisierter Gewalt. Neben den Pastoren seien auch andere haupt- und nebenberufliche Mitarbeiter und Ehrenamtliche im Blick. „Wir wollen Geschehenes rückhaltlos aufarbeiten, um so dafür Sorge zu tragen, dass künftiges Leid und Gewalt in Kirche und Diakonie bestmöglich verhindert werden“, sagte Fehrs.

Die neue Aufarbeitungsstudie gehört zu einem Maßnahmenpaket zum Schutz vor sexualisierter Gewalt, das die Synode der EKD im November 2018 beschlossen hatte. Seitdem gibt es zum Beispiel einen Beauftragtenrat und die „Zentrale Anlaufstelle.help“ für Betroffene. In den einzelnen Landeskirchen arbeiten zudem unabhängige Kommissionen und es wurde eine landeskirchenübergreifende Gewaltschutzrichtlinie etabliert. Im Sommer soll ein Betroffenen-Beirat seine Arbeit aufnehmen.

Die Kirchenkonferenz hat zudem den Inhalten eines „Letter of Intent“ zur weiteren Zusammenarbeit zwischen EKD und dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) zugestimmt. Der Brief legt gemeinsame Perspektiven für das weitere strukturelle Vorgehen bei den nächsten Schritten der Aufarbeitung fest.

Von: Swanhild Zacharias

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