Bischöfe machen Weg frei für weitere Missbrauchs-Aufarbeitung

Die Deutsche Bischofskonferenz hat am Dienstag Kriterien für das weitere Vorgehen bei der Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs in der Katholischen Kirche vorgestellt. Die Diözesen sollen dazu eigene Kommissionen einsetzen, in denen auch Betroffene mitarbeiten.
Von Jonathan Steinert

Für die Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs innerhalb der Katholischen Kirche hat die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) einem verbindlichen Fahrplan zugestimmt. Am Dienstag veröffentlichten die DBK und der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, eine gemeinsame Erklärung, die die Standards festlegt, nach denen die weitere Aufarbeitung erfolgen soll. „Die zentralen Kriterien von Aufarbeitung sind Unabhängigkeit, Transparenz sowie Partizipation von Betroffenen“, heißt es in der Präambel der Erklärung.

Das Dokument sieht vor, dass die Diözesen eigene Kommissionen einsetzen, um in ihren Reihen zu untersuchen, wo es Fälle von Missbrauch gab, wie mit Tätern und Opfern umgegangen wurde und welche Strukturen den Missbrauch befördert und seine Aufklärung behindert haben. In den regionalen Kommissionen sollen auch Betroffene mitarbeiten. Geplant sind darüber hinaus Betroffenenbeiräte auf der Ebene von Diözesen.

Einmal jährlich haben die regionalen Kommissionen dem Unabhängigen Beauftragten einen schriftlichen Bericht über ihre Ergebnisse vorzulegen, nach fünf Jahren einen vorläufigen Abschlussbericht mit konkreten Handlungsemfpehlungen. Zudem soll es jährliche Sitzungen geben, auf denen sich die regionalen Aufarbeitungsgremien über ihre Erkenntnisse und Erfahrungen austauschen. Auch eine öffentliche Konferenz ist nach drei Jahren vorgesehen.

Die DBK wird eine Geschäftsstelle einrichten, um die Organisation dieser Sitzungen, Konferenzen und die Veröffentlichung von Berichten zu verwalten und die nötigen Ressourcen für die Arbeit der Kommissionen zur Verfügung zu stellen. Die Diözesen verpflichten sich mit ihrer Unterzeichnung der Erklärung dazu, den Kommissionen für ihre Arbeit Akteneinsicht zu gewährleisten und Auskünfte zu geben.

„Historische Entscheidung“

Das geplante Vorgehen ist zunächst auf sechs Jahre angelegt. Die Arbeitsgruppe „Aufarbeitung Kirchen“, die beim Unabhängigen Beauftragten angesiedelt ist, war wesentlich daran beteiligt, diese Schritte zu erarbeiten. Bischof Stephan Ackermann, der Beauftragte der DBK für sexuellen Missbrauch im kirchlichen Bereich, und der Unabhängige Beauftragte, Rörig, unterzeichnen die gemeinsame Erklärung. Danach kann jeder Diözesanbischof sie unterschreiben und damit als verbindlich für die Aufarbeitung in seiner Diözese anerkennen. Wo bereits regionale Aufarbeitungsprozesse gestartet wurden, sollen sie in das standardisierte Verfahren integriert werden.

In einer gemeinsamen Pressemitteilung der Missbrauchsbeauftragten Rörig und Ackermann heißt es: „Die Erklärung und die darin vereinbarten Kriterien und Standards sind ohne Vorbild in Deutschland. So können die Kriterien für eine umfassende, transparente und unabhängige Aufarbeitung, die unter Einbeziehung der Betroffenen geschieht, beispielgebend für andere gesellschaftliche Akteure sein.“ Rörig bezeichnete es als „historische Entscheidung“, dass die Bischöfe der Katholischen Kirche der Erklärung zugestimmt haben. Die Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs sei nun unumkehrbar.

Von: Jonathan Steinert

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