Warum der Staat den Kirchen hunderte Millionen Euro zahlt

Die Humanistische Union hat errechnet, dass den Kirchen 2018 soviel Geld wie nie zuvor aus staatlichen Kassen zufließt. Die Gründe dafür liegen im 19. Jahrhundert und haben mit der Kirchensteuer nichts zu tun.
Von PRO
Die Kirchen erhalten jährlich Millionenbeträge aus staatlichen Kassen

In diesem Jahr dürfen die Kirchen mit Einnahmen in Höhe von insgesamt 538 Millionen Euro aus Kassen des Staates rechnen. Das berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) am Dienstag und beruft sich auf Berechnungen der Humanistischen Union (HU). Demnach steigen die Zahlungen des Staates an die Kirchen 2018 um rund 14 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr.

Die sogenannten „Staatsleistungen“ sind Zahlungen des Staates an die Kirchen und haben mit der Kirchensteuer nichts zu tun. Diese Gelder fließen also zusätzlich zu den Kirchensteuern und sind als eine Art „Ausgleich für Enteignungen nach dem Reichsdeputationshauptschluss“ zu sehen. Sie gehen auf mehr als 200 Jahre alte Verträge zurück, berichtet die FAZ. Im Zuge der Säkularisierung, der Trennung von Staat und Kirche im 19. Jahrhundert, enteignete der Staat den Kirchen Territorium, indem etwa geistliche Fürstentümer aufgelöst und den weltlichen zugeschlagen wurden. Die verlorenen Erträge sollten den Kirchen allerdings jährlich erstattet werden.

Die den Zahlungen zugrundeliegenden Verträge zwischen dem Staat und den Kirchen haben über die Weimarer Reichsverfassung Eingang ins Grundgesetz gefunden. Im Artikel 138 der Weimarer Verfassung vom 11. August 1919 steht: „Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst. Die Grundsätze hierfür stellt das Reich auf.“ Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland von 1949 hat die Artikel der Weimarer Verfassung übernommen, in denen das Verhältnis von Staat und Kirche festgelegt sind.

Kirchen für Änderung bereit

Die Transferleistungen sind durch Gesetzgebung der Länder nie wie vorgesehen abgelöst oder aufgehoben worden. Das bemängelt die HU und fordert: „Dieser Verfassungsauftrag ist endlich auszuführen.“ Wie die FAZ berichtet, sind die Kirchen dazu auch bereit – „gegen eine Sonderzahlung, und die würde zweifellos milliardenschwer ausfallen“. Nach HU-Berechnung erhält die Evangelische Kirche 2018 rund 314 Millionen Euro, die Katholische Kirche etwa 314 Millionen Euro vom Staat. Seit Inkrafttreten des Grundgesetzes sind nach HU-Angaben insgesamt rund 17,9 Milliarden Euro vom Staat an die Kirchen geflossen.

Die Zahlungen hat die HU eigenen Angaben zufolge „von der Geberseite“, also den Bundesländern her ermittelt und dazu deren Haushaltspläne ausgewertet. „Die Abweichungen der tatsächlichen Zahlungen gegenüber diesen Soll-Zahlen sind minimal“, erklärt Sven Lüders aus der Bundesgeschäftsstelle der HU in Berlin auf Anfrage von pro. Die Haushaltspläne der Länder seien öffentlich.

Oppositionsparteien wollen finanzielle Verflechtungen aufheben

Lars Castellucci, Beauftragter für Kirchen und Religionsgemeinschaften der SPD-Bundestagsfraktion, sieht keinen akuten Handlungsbedarf. „Die Staatsleistungen stehen den Kirchen formal zu und in diesem Sinne sind sie auch zeitgemäß“, erklärte Castellucci auf Anfrage von pro. Eine „regelrechte Pflicht zur Ablösung“ besteht nach seiner Ansicht nicht. Die betreffenden Bundesländer hätten bislang kein Interesse an der Ablösung der Staatsleistungen angemeldet, weil sie die dann fällige Einmalzahlung scheuten.

Die Oppositionsfraktionen sehen das anders. Der religionspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Stefan Ruppert, teilte auf Facebook mit, „dass wir den Verfassungsauftrag zur Ablösung der Staatsleistungen ernst nehmen müssen.“ Ruppert vertritt die Ansicht, dass das „200 Jahre alte Relikt“ aufgehoben werden sollte.

Volker Münz, kirchenpolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, hält die Staatsleistungen ebenfalls nicht mehr für zeitgemäß. „Die Beendigung der engen Verflechtung von Kirche und Staat würde das eigene Profil der Kirche stärken“, erklärte er auf Anfrage. Die derzeit steigenden Gesamteinnahmen der Kirchen bei gleichzeitigem Rückgang der Mitglieder täten den Kirchen nicht gut, findet der AfD-Politiker. „Nur durch die hohen Mitteleinnahmen kann sich die EKD ein Institut zur Förderung der unbiblischen Gender-Ideologie leisten. Mit weniger Mitteln müsste sich die Kirche auf die eigentlichen Aufgabe, insbesondere die Verkündigung des Evangeliums, konzentrieren.“

50 Prozent der Deutschen zahlen über zehn Milliarden Euro Kirchensteuer

Bereits im März 2017 hatte sich die religionspolitische Sprecherin der Linke-Bundestagsfraktion, Christine Buchholz, in einer Debatte für die Einsetzung einer Kommission ausgesprochen. Kirchenhistoriker, Kirchen- und Verfassungsrechtler, Ökonomen, Vertreter der Länder und der beiden Kirchen sollen einen konsensualen Vorschlag zur Ablösung der Staatsleistungen erarbeiten, der die „Entflechtung der finanziellen Beziehungen zwischen Staat und Kirche“ zum Ziel hat.

In eine ähnliche Richtung gehen Die Grünen. Sie forderten in einem Abschlussbericht der Kommission „Weltanschauungen, Religionsgemeinschaften und Staat“ aus dem Jahr 2016 die Einsetzung einer Expertenkommission, die ein „Ablösegrundsätzegesetz“ vorbereiten soll. Auf Anfrage erklärte Konstantin von Notz, Beauftragter für Religion und Weltanschauungen von Bündnis 90/Die Grüne im Deutschen Bundestag: „Die verfassungsrechtlich verankerte Verpflichtung des Bundes, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, nach der die Länder Gesetze zur Ablösung der Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften erlassen müssen, besteht fort.“

Unabhängig von diesen Zahlungen aus der Staatskasse zieht der Staat für die Kirchen als Körperschaften des öffentlichen Rechtes Kirchensteuer ein. Für diese Dienstleistung wird er von den Kirchen bezahlt. Obwohl die Kirchen seit Jahren rückläufige Mitgliederzahlen aufweisen – nur noch rund 50 Prozent der Deutschen gehören nach offiziellen Angaben einer der beiden großen Kirchen an – nehmen sie auf diesem Wege jährlich Milliarden Euro durch die Kirchensteuer ein: die Katholische Kirche im Jahr 2016 rund 6,2 Milliarden Euro, die Evangelische mehr als 5,4 Milliarden Euro. Die Kirchensteuereinnahmen für das Jahr 2017 werden am 20. Juli veröffentlicht.

Von: Norbert Schäfer

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