Kirchenaustritt kein Kündigungsgrund für Koch

Eine evangelische Kindertagesstätte entließ einen ihrer Köche, weil er aus der Kirche ausgetreten war. Diese Kündigung muss die Einrichtung nun zurücknehmen, weil sie rechtswidrig war, entschied ein Gericht.
Von PRO
Justitia

Die Kündigung, die eine Stuttgarter Kindertagesstätte gegenüber ihrem Koch ausgesprochen hat, ist unwirksam. Die konfessionelle Einrichtung hatte den Mitarbeiter entlassen, weil er aus der Kirche ausgetreten war. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg urteilte, dass die Religionszugehörigkeit für seine speziellen Tätigkeiten keine Rolle spiele.

Die evangelische Gesamtkirchengemeinde Stuttgart hatte als Träger der Einrichtung die Kündigung damit begründet, dass die Kitas „vom besonderen Bild der christlichen Dienstgemeinschaft geprägt“ seien. Mit seinem Austritt habe der Kläger „daher schwerwiegend gegen seine vertraglichen Loyalitätspflichten verstoßen“.

Der Koch hatte gegen die Entscheidung geklagt. Dabei hat er laut Spiegel darauf hingewiesen, dass er kaum Kontakt mit Kindern habe und ihnen lediglich Getränke ausgebe. Er ist seit 1995 dort angestellt und 2019 aus der Kirche ausgetreten. Mit dem Personal bespreche er nur alle zwei Wochen rein organisatorische Fragen. Die Gesamtkirchengemeinde Stuttgart betreibt rund 50 Kindertageseinrichtungen, die etwa 1.900 Kinder besuchen.

In erster Instanz hatte sich schon das Arbeitsgericht mit der Kündigung befasst und war zum gleichen Urteil gekommen. Der Verbleib in der evangelischen Kirche gehöre nicht zu der „wesentlichen und berechtigten Anforderung an die persönliche Eignung“ des Kochs. Der Europäische Gerichtshof hatte 2018 geurteilt, dass Kirchen von ihren Arbeitnehmern nur dann die Einhaltung kirchlicher Glaubensgrundsätze verlangen dürfen, wenn dies für die konkrete Tätigkeit „wesentlich und gerechtfertigt“ ist. Dieser Rechtsauffassung folgten die deutschen Arbeitsgerichte.

Von: Johannes Blöcher-Weil

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