Kirchenpräsident Heimbucher grundsätzlich gegen Beihilfe zum Suizid

Der evangelisch-reformierte Kirchenpräsident Martin Heimbucher hat sich in der aktuellen Debatte um die assistierte Sterbehilfe grundsätzlich gegen eine Beihilfe zum Suizid ausgesprochen. „Ich glaube, dass wir ärztliche und seelsorgliche Hilfe im und beim Sterben leisten müssen. Aber keine Hilfe zum Sterben“ schreibt der leitende Theologe in einem Gastbeitrag für das evangelische Magazin „Zeitzeichen“. Heimbucher steht an der Spitze der Evangelisch-reformierten Kirche mit Sitz in Leer.
Von PRO
Für Christen bleiben die Zehn Gebote mit dem Gebot „Du sollst nicht töten“ eine generelle Hürde, auch im Falle der assistierten Sterbehilfe, sagte der Theologe Martin Heimbucher

In dem Beitrag nimmt der Kirchenpräsident Bezug auf das Theaterstück „Gott“ von Ferdinand von Schirach, dass am kommenden Montag (23. November) in der ARD ausgestrahlt wird. Darin soll eine fiktive Ethik-Kommission über den Sterbewunsch eines Mannes entscheiden. Nach dem Spielfilm können die Zuschauer im Internet abstimmen. Anschließend soll das Ergebnis in der Sendung „hart aber fair“ diskutiert werden.

Heimbucher kritisierte das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar, in dem das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe aufgehoben wurde. Für Christen blieben die Zehn Gebote mit dem bekannten Satz „Du sollst nicht töten“ eine generelle Hürde, unterstrich der Theologe. „Es geht dabei um die Frage, ob wir Menschen bleiben oder uns als Gott aufspielen.“

Das Thema Sterbehilfe wird seit Monaten wieder kontrovers diskutiert. Auch in den Kirchen ist das Für und Wider der Sterbehilfe seitdem Gegenstand intensiver Debatten. So hat sich unter anderem der evangelische Landesbischof Ralf Meister aus Hannover dafür ausgesprochen, bei der anstehenden gesetzlichen Neuregelung den Sterbewunsch von Schwerkranken ernstzunehmen und den assistierten Suizid unter bestimmten Bedingungen zu ermöglichen – auch in kirchlichen Einrichtungen.

Dem widersprach Heimbucher. „Sterbehilfe ist aus christlicher Sicht – wenn überhaupt – nur als eine außer-ordentliche Handlung denkbar“, betonte er. Damit sei eine generelle Legalisierung des assistierten Suizids kaum zu begründen. „Jedenfalls dürfen wir uns nicht daran gewöhnen, den Suizid eines gesunden Menschen als selbstverständliche Alternative zum Weiterleben anzusehen.“ Allerdings dürfe niemand verurteilt werden, der sich trotzdem verpflichtet sehe, einen Angehörigen zu begleiten, wenn dieser sich in aussichtsloser Situation das Leben nehmen wolle.

Von: epd

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