Junger Christin drohen Abschiebung und Verfolgung

Einer jungen Christin aus dem Iran droht die Abschiebung und damit die Verfolgung wegen ihres Glaubens. Dass Behörden und Gerichte selbst die Taufe nicht als ausreichendes Kriterium für einen inneren Religionswandel anerkennen, ärgert viele Christen. Open Doors-Chef Markus Rode hält die Praxis des BAMF für absurd. Nun wollen Christen mit einem Gebetsmarsch Gott bitten, dieser Gläubigen Schutz in Deutschland zu gewähren.
Von Norbert Schäfer
Der jungen Christin Mahsa aus dem Iran droht die Abschiebung. Aus Angst vor Verfolgung möchte sie ihr Gesicht nicht zeigen.

Weil sie zum Christentum übergetreten ist, musste die junge Iranerin Mahsa (Name zum Schutz von der Redaktion geändert) aus ihrer Heimat nach Deutschland fliehen. Ihr Antrag auf Asyl wegen drohender Verfolgung im Iran aus Glaubensgründen wird allerdings vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgelehnt. Einen Antrag auf Berufung lehnte der Hessische Verwaltungsgerichtshof im März 2019 ab. Auch der Versuch, durch eine Verfassungsbeschwerde der Verfolgung im Iran zu entgehen, blieb erfolglos. Die Beschwerde wurde vom Gericht nicht angenommen. Nach dem Ausschöpfen sämtlicher Rechtsmittel droht der jungen Christin nun die Abschiebung in den Iran und damit Verfolgung und Tod wegen ihres christlichen Glaubens.

Gegen die drohende Abschiebung der jungen Christin in den Iran erhebt sich Widerstand in den christlichen Gemeinden in Mittelhessen. Am 15. Juni wollen Christen aus dem Lahn-Dill-Kreis gemeinsam als „Christliche Initiative Herborn“ mit einer Gebetskundgebung in Herborn auf das drohende Schicksal der jungen Frau aufmerksam machen. Am Kirchberg wollen sich die Christen unterschiedlicher Denominationen um 11 Uhr vor der Evangelischen Kirche versammeln und anschließend zum Marktplatz der Stadt ziehen.

Petition an den Landtag

„Wir planen einen Gebetsmarsch, keine politische Demonstration, und wollen Gott bitten, dieser Gläubigen Schutz in Deutschland zu gewähren“, erklärt der Sprecher der Initiative, der Ärztliche Direktor der humanitären Hilfsorganisation humedica, Georg Müller. „Unsere Glaubensschwester wird im Iran als Konvertitin mit dem Tod bedroht!“, erklärt Müller auf Anfrage und weiter: „Jesus Christus sagt: ‚Was ihr einem meiner Geringsten getan habt, habt ihr mir getan.‘ Das fordert mich als Christ heraus, hier vollen Einsatz zu bringen.“ In der drohenden Abschiebung der jungen Iranerin erkennt Müller zudem einen eklatanten Verstoß gegen geltendes Recht. „Die Treue zu unserer Verfassung verpflichtet mich, Stellung zu beziehen. Wer aufgrund religiöser Verfolgung mit dem Tod bedroht wird, hat Anspruch auf den Schutz unseres Staates.“ Den Anspruch auf staatlichen Schutz wollen die Initiatoren des Gebetsmarsches mit einer Petition an den Hessischen Landtag unterstreichen. Die Inititative fordert das Bleiberecht für die junge Frau, weil ihr bei der Rückkehr in die Heimat „konkrete Gefahr für Leib, Leben und Freiheit droht“.

Der Hintergrund

Mahsa ist iranische Staatsangehörige. Im November 2015 floh die damals 34-Jährige aus dem Iran nach Deutschland und stellte hier einen Asylantrag. Der Grund: In ihrer Heimat hatte sich die junge Frau dem Christentum zugewandt und war deshalb angezeigt worden. Mahsa vermutet heute rückblickend, dass Angehörige der eigenen, ihren Angaben zufolge sehr wohlhabenden, Familie dahinter stecken. Einer der Brüder ist im Iran Mitarbeiter der Religionspolizei, ein weiterer Bruder arbeitet in der Regierung des Landes. Die Brüder und der eigene Vater bedrohten die junge Frau mit dem Tod. Auch ihr Verlobter wandte sich wegen des Übertritts zum Christentum von ihr ab. Aus Angst vor der eigenen Familie gibt sich die junge Frau selbst hier in Deutschland nicht zu erkennen.

Zwei Vorladungen des Islamischen Revolutionsgerichtes folgte die junge Christin nicht. Mahsa wurde im Iran „Konvertierung zum Christentum“ vorgeworfen. Als in ihrem Elternhaus Beamte auftauchten, um die junge Frau zu verhaften, floh sie Hals über Kopf und kam zunächst bei einer Freundin unter. Von dort gelang ihr die Flucht nach Deutschland, wo sie im August 2016 einen förmlichen Asylantrag stellte. Im Dezember 2016 lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den Antrag ab und befand, dass das Abschiebeverbot in dem Fall der jungen Frau nicht vorliege. Mahsa wurde aufgefordert, Deutschland zu verlassen.

Absurde Vorgänge beim BAMF

Zu dem Vorgang beim BAMF erklärt der Leiter der christlichen Menschenrechtsorganisation Open Doors, Markus Rode, auf Anfrage: „Die Abschiebung der iranischen Christin Mahsa reiht sich ein in die skandalöse Handhabung der Anhörungen von Flüchtlingen und Glaubensbefragungen von Konvertiten durch das BAMF.“ Gerade sei berichtet worden, dass eine 58-jährige Christin am 8. Mai aus Deutschland in den Iran abgeschoben worden sei, wo sofort nach ihrer Ankunft im Iran ein Gerichtsverfahren gegen sie eröffnet worden sei. „Sie muss dort mit schlimmster Folter rechnen und sogar mit einem Todesurteil. Die Grausamkeit in iranischen Gefängnissen gegen Konvertiten ist unvorstellbar“, erklärt Rode.

„Auch Mahsa droht mit diesem Urteil im Falle einer Abschiebung in den islamischen Gottesstaat Folter, damit sie zum Islam zurückkehrt“, sagt der Open Doors-Leiter. „Mitarbeiter des BAMF, die selbst keine Christen sind, prüfen immer noch den Glauben von Konvertiten. Was für eine Absurdität!“ Christen, die unter Lebensgefahr nach Deutschland geflohen seien, würden in die Hände ihrer Henker zurückgegeben und das, obwohl sich die Bundesregierung im Koalitionsvertrag zum Schutz von verfolgten Christen verpflichtet habe. „Welche Legitimation hat dann ein Land wie Deutschland, international die Einhaltung von Menschenrechten und den Schutz von verfolgten Minderheiten einzufordern?“, will Rode wissen. „Ich bitte alle Christen in unserem Land, für die Politiker und Richter zu beten, damit ihnen die Augen geöffnet werden. Und bitte beten Sie für Mahsa, die durch diese fatalen Fehlurteile in Lebensgefahr gebracht wurde.“

Wie sieht „identitätsprägende innere Glaubensüberzeugung“ aus?

Gegen den Bescheid des BAMF erhob Mahsa Klage vor dem Verwaltungsgericht Gießen und begründete dies damit, dass sie sich endgültig und unwiderruflich dem christlichen Glauben zugewandt hat und ihr in der Heimat deshalb Verfolgung und Tod drohen. Das Verwaltungsgericht Gießen lehnte die Klage im Januar 2019 als unbegründet ab und befand, dass der Bescheid des BAMF rechtmäßig ist. „Obwohl die Ausführungen der Klägerin zu ihrer Hinwendung zum Christentum in der mündlichen Verhandlung substantiierter waren, als noch im Rahmen der Anhörung vor dem Bundesamt, können diese nicht überzeugen“, lautet es in der Urteilsbegründung.

Auch zwei Zeugen, es sind Gemeindemitglieder einer christlichen Gemeinde, zu der sich die junge Christin in Deutschland hält, können den Richter nicht von der aufrichtigen Annahme des christlichen Glaubens überzeugen. „Das Gericht geht deswegen nicht von einer ernsthaften Annahme des christlichen Glaubens vor der Ausreise aus dem Iran aus. Insofern sind die Ausführungen der Klägerin zur Verfolgung im Iran insgesamt als unglaubhaft zu bewerten. Es steht damit für das Gericht fest, dass die Klägerin unverfolgt aus dem Iran ausgereist ist.“ Der Richter kommt zu dem Urteil, dass die Klägerin „eine identitätsprägende innere Glaubensüberzeugung“ dem Gericht nicht überzeugend darlegen konnte. Daran änderte auch der Umstand nichts, dass sich die Klägerin hat taufen lassen. Das Gericht befindet: „Der bloße formale Übertritt zum Christentum durch eine kirchenrechtlich wirksame Taufe genügt für einen inneren Religionswandel, der nachfolgend eine Verfolgungsfurcht aus religiösen Gründen begründen könnte, nicht.“ Auch die Versuche, durch eine Klage vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel und eine Verfassungsbeschwerde der Verfolgung im Iran zu entgehen, blieben anschließend erfolglos.

Von: Norbert Schäfer

Helfen Sie PRO mit einer Spende
Bei PRO sind alle Artikel frei zugänglich und kostenlos - und das soll auch so bleiben. PRO finanziert sich durch freiwillige Spenden. Unterstützen Sie jetzt PRO mit Ihrer Spende.

Ihre Nachricht an die Redaktion

Sie haben Fragen, Kritik, Lob oder Anregungen? Dann schreiben Sie gerne eine Nachricht direkt an die PRO-Redaktion.

Eine Antwort

  1. Viel Glück und Erfolg bei deinem Kampf, Daumen sind gedrückt.
    Ich habe als deutsche Christin (röm. katholisch) in meiner Jugend auch die Bibel von vorne nach hinten gelesen. Auch wenn das einigen unlogisch erscheint, war das für mich richtig. LG

    0
    0

Offline, Inhalt evtl. nicht aktuell

PRO-App installieren
und nichts mehr verpassen

So geht's:

1.  Auf „Teilen“ tippen
2. „Zum Home-Bildschirm“ wählen