Wie viel Gott braucht der Staat?

In diesem Jahr feiert das Grundgesetz seinen 70. Geburtstag. In einem Streitgespräch des Magazins Stern diskutieren die Theologin Johanna Rahner und der Staatsrechtler Horst Dreier darüber, ob der Gottesbezug darin und Sonderrecht für die Kirchen noch zeitgemäß sind.
Von PRO
An welchen Stellen in der Gesellschaft soll der Glaube öffentlich vorkommen? Darüber haben der Staatsrechtler Horst Dreier und die Theologin Johanna Rahner im Stern gestritten.

Deutschland ist ein säkularer Staat. Für den Staatsrechtler Horst Dreier ist deswegen klar, dass dieser sich „mit keiner Religion oder Weltanschauung identifizieren darf – auch nicht mit der christlichen“. Mit dem Gottesbezug in der Verfassung hätten die Macher des Grundgesetzes „keinen christlichen Staat etablieren“, sondern deutlich machen wollen, dass die Verfassung „fehlbares Menschenwerk“ sei.

Diese Meinung vertritt er im Streitgespräch mit der katholischen Theologin Johanna Rahner im Magazin Stern. Für sie verdeutlicht der Gottesbezug, dass für Gläubige und Nichtgläubige „höhere Werte gelten, die nicht staatlicher Beliebigkeit unterliegen dürfen“. Er habe dem neuen deutschen Staat „eine Rechenschaftspflicht gegenüber einer höheren Instanz“ geben sollen. Für Dreier dagegen wird mit der Verfassung „kein für alle Menschen verbindlicher Wertekanon verankert“. Auf die letzten Fragen nach dem Sinn des Lebens könne der Staat keine verbindlichen Antworten geben.

„Kreuz wird zum Wahlkampfmaskottchen“

Einig sind sich beide Diskutanten beim Kreuzerlass des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU): Die Pflicht, in allen Behörden des Freistaates ein Kreuz gut sichtbar aufzuhängen, hält Dreier für einen „Verstoß gegen die weltanschauliche Neutralitätspflicht“. Aus Sicht Rahners wird der Staat damit sogar übergriffig und das „Kreuz zum Wahlkampf-Maskottchen“.

Unterschiedlich bewerten beide die sogenannten Ersatzleistungen, die Kirchen zustehen, weil sie Anfang des 19. Jahrhunderts enteignet wurden. Dreier vermisst den „Respekt vor der Verfassung von 1949“, in der die Ablösung der Leistungen schriftlich verbrieft sei. Rahner sieht darin nicht nur die Schuld der Kirchen.

„Flurbereinigung könnte nicht schaden“

Die vielen Kitas, Schulen und Altersheime in kirchlicher Trägerschaft zeigten Rahner, dass die Menschen „keine Gesellschaft ohne Gott“ wollten: „Da scheint man konfessionellen Schulen und Kindergärten eine Grundkompetenz zuzutrauen.“ Dreier sieht in den Überschneidungen „historisch gewachsene“ Entwicklungen, bei denen „eine Flurbereinigung nicht schaden könnte“, um klarer zwischen Staat und Kirche zu trennen. Rahner sieht im bestehenden System den Vorteil, „dass Staat und Kirche eine transparente Beziehung pflegen“.

Für Dreier wird auch beim „Wort zum Sonntag“ in der ARD die „staatliche Neutralität auf eine ganz harte Probe gestellt“. Wenn christliche Prediger im gebührenfinanzierten Fernsehen sprechen dürften, sollte dies auch Vertretern des Humanistischen Verbandes möglich sein, meint er. Kritisch sieht er auch die Zusammensetzung der Fernseh- und Rundfunkräte, in denen religiöse Minderheiten kaum berücksichtigt würden. Dreier fragt sich, wie in Zukunft ein „modernes Religionsverfassungsrecht aussehen könnte, das immer auch die Weltanschauungsgemeinschaft umfasst“. In solch einem Konstrukt sieht Rahner wiederum Staat und Kirche als Verlierer. Sie hat Sorge, dass durch klare Trennung die Kirche gesellschaftlich ausgegrenzt wird und betont deren Bedeutung für den Staat: „Eine rechenschaftspflichtige, vernünftige und aufgeklärte Religion hat sehr positive Wirkungen auf ihn.“

„Glaube ist kein Hobby“

Rahner möchte nicht, dass sich Kirche in eine „rein private Frömmigkeit abdrängen“ lässt: „Glaube ist kein Hobby“. Kirche sollte sich nicht nur „um den heiligen Rest kümmern, sondern die Zeichen der Zeit im Lichte des Evangeliums deuten und einen offenen Diskurs in Staat und Gesellschaft eingehen“.

Auch Dreier gesteht ihr zu, dass sie sich „kraftvoll“ einmischt, „bei Zielen und Forderungen, die sich aus ihrer Glaubensüberzeugung ableiten lassen“. Ihn stören die „sehr aggressiven Töne gegenüber Religion allgemein“. Der Jurist bilanziert: „Ich glaube, mit der Vielfalt an Weltanschauungen und Religionen wird der säkulare Staat klarkommen. Das Schlimmste sind die Gleichgültigen, deren Lebensziele sich im Hedonismus, in Fun und Wellness erschöpfen.“

Der 64-jährige Horst Dreier ist Professor für Staatsrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Würzburg. Johanna Rahner ist Professorin für Katholische Theologie in Tübingen. Der Vorgänger auf ihrem Lehrstuhl war der Kirchenkritiker Hans Küng.

Von: Johannes Blöcher-Weil

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