Richter muss Kreuz wieder aufhängen

Der Miesbacher Amtsrichter Schmid hat im Prozess gegen einen afghanischen Asylbewerber das Kreuz im Gerichtssaal abgehängt. Jetzt interveniert das Bayerische Justizministerium.
Von PRO
Die Aufregung im Miesbacher Amtsgericht entstand, als der vorsitzende Richter im Prozess gegen eine afghanischen Asylbewerber das Kreuz von der Wand abnehmen ließ (Symbolbild)

Das im Prozess gegen einen 21-jährigen Asylbewerber abgehängte Kreuz im Miesbacher Amtsgericht hängt nun wieder an der Wand. Wie die Tegernseer Stimme berichtet, gab es eine Anweisung des Bayerischen Justizministeriums, das Kreuz wieder aufzuhängen.

Amtsrichter Klaus-Jürgen Schmid, der das Kreuz abgehängt hatte, erklärte: „Das Ministerium hat die Anordnung aufgrund einer vorliegenden ‚Empfehlung für die Einrichtung eines Sitzungssaals‘ gegeben.“ In dieser Empfehlung sei ein Kreuz an der Wand vorgesehen. Ein Problem habe der Richter keinesfalls damit.

Der afghanische Asylbewerber musste sich am 18. Januar vor dem Amtsgericht verantworten. Er soll einem christlichen Landsmann im Asylbewerberheim mit dem Tod gedroht, ihn angegriffen und verletzt haben; außerdem wurde ihm vorgeworfen, mit den Taliban zu sympathisieren. Der Vorsitzende Richter Schmid nahm für diese Verhandlung das Kreuz im Gerichtssaal ab, das üblicherweise dort hängt.

Als Begründung gab er ein neues Gesetz an, das Richtern verbiete, religiöse Zeichen sichtbar am Körper zu tragen. Wegen des religiösen Bezugs im Prozess hatte Schmid es für angebracht gehalten, das Kreuz zu entfernen. Der Fall, der deutschlandweite Aufmerksamkeit erregte, polarisierte die Bevölkerung: Die einen sahen die abendländische Kultur verleugnet, während die anderen Verständnis zeigten und sich auf das Grundgesetz beriefen.

Justizministerium: Bayernweiter Standard wieder hergestellt

Der Pressesprecher des Bayerischen Justizministeriums Thomas Pfeiffer erklärte, dass in bayerischen Gerichtssälen grundsätzlich Kreuze hängen. Über den dauerhaften Verbleib eines Kreuzes im Gerichtssaal entscheide nicht der Vorsitzende Richter des Amtsgerichtes, sondern die Justizverwaltung. „Im Rahmen der Dienstaufsicht“ habe das Ministerium deutlich gemacht, dass der bayernweite Standard für Sitzungssäle wieder hergestellt werden soll.

Von: Michael Müller

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