Ethikrat zu Organspende: Hirntod umstritten

Der Deutsche Ethikrat ist mehrheitlich der Meinung, dass der Hirntod das Ende des Lebens markiert und Organspenden ab diesem Zeitpunkt legitim sind. Das hat das Gremium am Dienstag in Berlin erklärt. Dennoch ist das Hirntod-Kriterium umstritten.
Von PRO
In Deutschland gilt: Lebenswichtige Organe dürfen erst nach dem Hirntod entnommen werden. Doch diese Praxis ist umstritten
Wenn bei einem Patienten keine Hirnfunktionen mehr nachweisbar sind, ist er tot. Was für viele selbstverständlich erscheint, und auch dem Transplantationsgesetz in Deutschland zu Grunde liegt, hat der Deutsche Ethikrat nun diskutiert. Er stellt fest: Einfache Antworten gibt es auf die Frage nach dem Tod und dem richtigen Zeitpunkt für eine Organspende nicht. Zwar spricht sich eine Mehrheit der Mitglieder dafür aus, dass der Hirntod ein eindeutiges Todesmerkmal ist. Ethikratmitglied und Jurist Reinhard Merkel spach von einem „unaufgebbaren“ Prinzip für die Organspende. Eine Minderheit aber hält den Hirntod nicht zwingend für das Ende des Lebens und verweist darauf, dass der Körper auch nach Absterben des Gehirns mit medizinischer Unterstützung noch vielfältige Funktionen haben kann. So ist zum Besipiel das Heranwachsen eines Kindes im Mutterleib noch möglich, auch wenn bei der Mutter ein Hirntod eingetreten ist. Ethikratmitglied und Jurist Wolfram Höfling erklärte, eine Behandlung hirntoter Patienten sei dennoch nicht medizinisch sinnvoll und ein Behandlungsabbruch ethisch gefordert. Die Entnahme lebenswichtiger Organe bei Menschen mit irreversiblem Ganzhirnversagen sei seiner Meinung nach legitim, sofern dies dem Willen des Betroffenen entspreche.

Erst Hirntod, dann Organspende

Einig sind sich die Mitglieder darin, dass der Hirntod weiterhin als Kriterium für die Entnahme von Spendenorganen gelten soll. Dennoch sieht der Deutsche Ethikrat Handlungsbedarf bei der Ärzteschaft. Sie habe ihre Methoden kontinuierlich und entsprechend des wissenschaftlichen Fortschritts anzupassen. Aus-, Fort- und Weiterbildung seien dafür unerlässlich. Zudem sei die Information und Kommunikation rund um die Organspende zu verbessern. Die Vorsitzende des Ethikrates, Christiane Woopen, sprach von „Nachholbedarf“. Das betreffe sowohl die Gespräche mit Angehörigen als auch die Aufklärung der Bevölkerung. In Krankenhäusern sollten zum Beispiel Ansprechpartner für Betroffene benannt werden, die bereits vor dem Tod von Familienmitgliedern entsprechende Gespräche führen dürften. Dazu gebe es „dringenden gesetzlichen Handlungsbedarf“, sagte Höfling. Woopen erklärt am Dienstag in Berlin, Anlass für die Stellungnahme sei zum einen eine spürbare Verunsicherung vieler Menschen hinsichtlich der Organspende. Zum anderen habe die 2012 vom Bundestag eingeführte Entscheidungslösung viele Fragen aufgeworfen. Diese regelt, dass jeder Deutsche sich einmal im Leben aktiv für oder gegen eine postmortale Organspende entschieden haben soll. (pro)
https://www.pro-medienmagazin.de/gesellschaft/detailansicht/aktuell/organspende-reform-ein-herz-fuer-den-mitmenschen-81287/
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