Studie: Nachhilfe für den Jugendschutz

B e r l i n (PRO) – Der deutsche Jugendschutz greift bei Computerspielen nicht: 60 Prozent der 12- bis 19-Jährigen spielen Computer- oder Videospiele, die nicht für ihr Alter freigegeben sind. Jeder fünfte Viertklässler nutze Spiele, die ab 16 oder 18 Jahren freigegeben sind oder keine Altersfreigabe haben. Zu diesem Ergebnis kam eine Studie des Hans-Bredow-Institutes.
Von PRO

Weitere Einzelheiten der Studie sollen am heutigen Donnerstag der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Insgesamt sehen die Autoren erheblichen Verbesserungsbedarf im Hinblick auf die Kontrolle der gesetzlichen Vorschriften, aber auch die ordnungs- oder strafrechtlichen Konsequenzen bei Verstößen gegen die Jugendschutzbestimmungen. Vor allem die Abgabe von Spielen an Jugendliche im Einzelhandel steht in der Kritik.

Die Ladengeschäfte werden bisher von den Ordnungsämtern durch Testkäufe kontrolliert. Bei Verstößen gegen den Jugendschutz folgten aber keine Maßnahmen, da die notwendige gesetzliche Grundlage fehle. Die Experten wünschen sich daher eine bessere Zusammenarbeit zwischen Ordnungsamt, Polizei und den Obersten Landesjugendbehörden.

Kritik an Arbeit der USK

Außerdem kritisierte die Studie, dass die Prüfungsgutachten der Unterhaltungs-Software-Selbstkontrolle (USK) von „sehr unterschiedlicher Struktur, Differenziertheit und Qualität“ seien. Ein nach außen transparent gemachter Kriterienkatalog könne Abhilfe schaffen. Außerdem empfiehlt die Studie eine engere Zusammenarbeit der USK mit der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien: In Zukunft sollten Kriterien zur Indizierung von Spielen bereits bei der ersten Prüfung eines Spiels bei der USK berücksichtigt werden. Nach der bisherigen Praxis war es nicht möglich, von der USK gekennzeichnete Spiele nachträglich zu indizieren.

Die Studie stellte fest, dass von 40 ausgewählten, bei Jugendlichen beliebten Spielen, etwa die Hälfte von Experten als „sehr gewalthaltig“ eingestuft wurden. Aber nur fünf dieser Spiele waren von der USK mit der Kennzeichnung „keine Jugendfreigabe“ versehen worden. In den vergangenen Monaten hatte es mehrfach Diskussionen über die Arbeit der USK gegeben. Unter anderen hatte Christian Pfeiffer, Leiter des Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen, dem Förderverein für Jugend und Sozialarbeit (fjs), der Träger der USK ist, eine zu große Industrienähe und zu lasche Kontrollen bei der Zulassung gewalthaltiger Spiele vorgeworfen.

USK soll effizienter arbeiten

Als Folge der Kritik will die USK nun ihre Arbeit umstrukturieren: in Zukunft soll sie als gemeinnützige Gesellschaft außerhalb des fjs zwischen Industrieverband und Ländern positioniert werden. So will der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware (BIU) gewährleisten, dass die USK als Freiwillige Selbstkontrolle der Industrie auch in Zukunft die Alterskennzeichnung im Zusammenwirken mit dem Staat organisiert. Mit den strukturellen Änderungen soll die Öffentlichkeitsarbeit intensiviert werden. Außerdem sollen die 18 Mitglieder des USK-Beirates stärker in die Arbeit eingebunden und eine größere Transparenz der Bewertungskriterien geschaffen werden. „Wir werden jetzt in Gesprächen mit den Obersten Landesjugendbehörden der Länder ausloten, wie man die Arbeit der USK in der neuen Struktur optimieren und effizienter gestalten kann“, kündigt BIU-Geschäftsführer Olaf Wolters an.

Bewusstsein der Gesellschaft muss sich ändern

Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) sprach sich zwar ebenfalls für ein Verbot von Killerspielen aus, wies aber darauf hin, dass man das Problem des unkontrollierten Medienkonsums von Kindern und Jugendlichen nicht alleine mit Verboten lösen könne. „Wir müssen sie auch in die Lage versetzen, mit den neuen Medien, mit der Flut von Informationen via Internet oder Handy, fertig zu werden.“

Das sei weniger eine Frage neuer Gesetze, „sondern des verantwortlichen Handelns, des allgemeinen Bewusstseins auch der Gesellschaft, die Gewalt und Sexismus demonstrativ ächten sollte“. Neumann sieht Bundesländer und Konzertveranstalter aber auch in der Verantwortung gegen so genannte „Gewalt-Rapper“. „Wer zulässt, dass diese Rapper öffentlich beispielsweise Gewalt verherrlichende Texte zum Besten geben, nimmt seine Verantwortung nicht wahr“, sagte Neumann.

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