Die Grenzen der Wahrheitsermittlung

E r f u r t (KEP) – Die Gerichtsverfahren um Terri Schiavo und um Michael Jackson haben in den vergangenen Monaten auf unterschiedliche Weise Medien und Öffentlichkeit bewegt. In der Zeitschrift "Reflexionen" beleuchtet Rechtsanwalt Carsten Tempel die Möglichkeiten zur Ermittlung der Wahrheit.
Von PRO

War der Freispruch für Michael Jackson richtig? Der Popstar war nach einem viermonatigen Prozess in allen zehn Anklagepunkten aus Mangel an Beweisen für unschuldig befunden worden. Das Urteil der Geschworenen im Prozess wegen Kindesmissbrauchs hat weltweit gespaltene Reaktionen ausgelöst. Bei einer repräsentativen Umfrage des Fernsehsenders CNN erklärten 67 Prozent der Teilnehmer, sie seien „nicht zufrieden“ mit dem Urteil.

Waren die Entscheidungen der amerikanischen Gerichte im Fall Terri Schiavo richtig? Sie hatten dem Ehemann der Koma-Patientin die gesetzliche Vertretung seiner Ehefrau nicht entzogen. Nachdem dieser die künstliche Ernährung einstellen ließ, starb Terri Schiavo.

„Unabhängig davon, welche Position man in dieser Frage vertritt, erwarten wir doch, dass am Ende eines rechtsstaatlichen Verfahrens eine Entscheidung steht, die wahr und gerecht ist und somit von jedermann akzeptiert wird.“ So Carsten Tempel in seinem Artikel „Im Namen des Volkes“. Das Gericht habe unter Berücksichtigung des gesamten Inhaltes der Verhandlungen und des Ergebnisses einer etwaigen Beweisaufnahme zu entscheiden, ob eine tatsächliche Behauptung für wahr oder für nicht wahr zu erachten sei.

Carsten wies darauf hin, dass „der Wahrheitsermittlung Grenzen gesetzt sind“: „Um in einer absehbaren Zeit zu einer Entscheidung zu gelangen, müssen wir verfahrensrechtliche Kompromisse eingehen. Dies geschieht etwa durch Beschränkung der Wahrheitsermittlung auf Tatsachen (im Gegensatz zu Meinungen und Einstellungen) und auf bestimmte Beweismittel.“ Die Gefahr, dass Zeugenaussagen dabei falsch bewertet werden, führt Carsten auf die unterschiedliche Wahrnehmung von Zeugen zurück. „Zeugen nehmen zumeist nur einen Ausschnitt einer Situation wahr.“

Der Rechtsanwalt gibt zu Bedenken: „Selbst wenn wir diese verfahrensrechtlichen Kompromisse nicht eingehen würden: dem unschuldig Verurteilten hilft es nicht, dass er in einem Rechtsstaat unter sorgfältiger Beachtung der Verfahrensvorschriften nach einer Beweisaufnahme durch einen unabhängigen und unparteilichen Richter verurteilt wurde.“

„Unser Bedürfnis nach Gerechtigkeit und Wahrheit geht über die bloße Beachtung materiell- und verfahrensrechtlicher Vorschriften hinaus. Wir können zwar hoffen, dass sich die Wahrheit in künftigen Generationen herausstellt. Gerade in Entscheidungen, bei denen es, wie im Fall Terri Schiavo, um Leben und Tod geht, hilft uns das aber nicht.“ Die Frage der Wahrheit lasse sich nicht allein nach verfahrensrechtlichen Maßstäben treffen.

Die Diskrepanz, die zwischen der ordnungsgemäß zustande gekommenen Verurteilung eines Unschuldigen und der Wahrheit empfunden werde, spiegele sich in vielen Situationen des Lebens. Carsten findet auf diese Frage nur eine Antwort: „Die Wahrheit finden wir nur bei Jesus, der gesagt hat: Ich bin der Weg, die Wahrheit und das Leben. Nicht die eigene Leistung, nicht das sterbende Bemühen ermöglicht es, Gottes Bemühen zu erfahren. Jesus selbst ist die Wahrheit.“ Die Zeitschrift Reflexionen – Themen für Menschen in Verantwortung“ kann man per Email bestellen unter: rxredaktion@ivcg.org.

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