Der Kabarettist Dieter Nuhr muss es sich gefallen lassen, wegen seiner Islam-Kritik als „Hassprediger“ bezeichnet zu werden. Am Stuttgarter Landesgericht scheiterte der Künstler mit einer Unterlassungsklage gegen einen Muslim.
Die Anwälte von Komiker Dieter Nuhr wollten vor dem Stuttgarter Landesgericht eine Abmahnung und Unterlassungserklärung gegen den Muslim Erhat Toka erwirken. Das meldet die Neue Osnabrücker Zeitung. Der Mann hatte sich zuvor geweigert, diese anzunehmen und verwies in einem Schreiben an Nuhrs Anwälte auf die Kunstfreiheit. Die Bezeichnung „Hassprediger“ gelte als Satire. Die Rechtsvertreter sahen hingegen die Rechte ihres Mandanten verletzt.
Der Muslim Toka stört sich an Bemerkungen Nuhrs über den Islam, bezeichnet diese als Hetze. Der Mann hatte außerdem eine Fotomontage im Internet veröffentlicht, die den Kabarettisten in einem Verbotsschild zeigt. Dies muss der Muslim unter Anordnung eines Ordnungsgeldes für die Verwendung des Porträts unterlassen, entschied das Gericht.
Den Begriff „Hassprediger“ beanstandete die 17. Zivilkammer nicht. Das Gericht wies die Klage ab. Die Kosten des Verfahrens tragen beide Parteien.
„Bei uns teilt man auch mit denen, die uns hassen“
Nuhr kritisiert das Urteil am Mittwoch auf seiner Facebook-Seite: „Hassprediger darf MICH ‚Hassprediger‘ nennen, weil man JEDEN Hassprediger nennen darf, auch als Hassprediger. […] Er darf weiterpöbeln, darf aber nicht mehr mein Foto verwenden. Gerichtskosten geteilt. Na, das ist doch eine gute Nachricht. Bei uns teilt man auch mit denen, die uns hassen. Gut so.“
Im Oktober hatte der Muslim Erhat Toka den Kabarettisten angezeigt, weil Nuhr in seinem Programm Bekenntnisse und Religionsgesellschaften beschimpft haben soll. Das Verfahren wurde Anfang November eingestellt. Für die Erfüllung des Volksverhetzungsparagrafen fehle es in seinen Werken an der „fremdenfeindlichen Gesinnung“, hieß es in der Begründung. (pro)
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