In einem Papier, über das zunächst die Tageszeitung "Die Welt" berichtete und das pro vorliegt, beklagen Johannes Singhammer (CSU), Günter Krings (CDU), Pascal Kober (FDP), Kathrin Vogler (Linke), Ulla Schmidt (SPD), Harald Terpe und Birgitt Bender (beide Grüne) zu laxe Regeln für die Umsetzung der Gentests an Embryonen. Die Politiker plädieren vor allem für eine begrenzte Zahl von PID-Zentren in Deutschland. "Diejenigen Zentren, die ihre Fallzahlen nicht ausweiten, werden Probleme haben, aufgrund der insgesamt geringen Zahl (200-300 Paare jährlich deutschlandweit) eine ausreichende Qualität der Behandlung sicher zu stellen, weil sie kaum Erfahrung in der Anwendung der Methode sammeln können", schreiben die Parlamentarier. Wenn die Zentren ihre Fallzahl aber zu steigern versuchten, bestehe die Gefahr, dass aus wirtschaftlichem Interesse auch solchen Paaren eine PID angeboten werde, für die diese gar nicht vorgesehen war. Die Beratung der betroffenen Paare soll nach derzeitigem Stand durch das reproduktionsmedizinische Zentrum selbst erfolgen. "Abgesehen von der Frage der Qualifikation wird eine solche Beratung nicht die nötige Neutralität aufweisen, da das Zentrum selbst ein wirtschaftliches Interesse an der Durchführung der PID hat", lautet die Kritik der Abgeordneten.
Auch die Zahl der Ethikkommissionen soll nach dem Willen der Politiker begrenzt sein, anders, als es das verabschiedete Gesetz derzeit vorsieht: "Es wird den Bundesländern lediglich frei gestellt sich zusammenzuschließen. Dadurch besteht die Gefahr, dass Kommissionen bei ein und derselben Indikation unterschiedliche Entscheidungen treffen, was eine erhebliche Rechtsunsicherheit für die betroffenen Paare mit sich bringt." Kritisch sehen die Verfasser des Schreibens es auch, dass die Ethikkommissionen nur darüber entscheiden dürfen sollen, ob die Gefahr einer schwerwiegenden Erbkrankheit oder schwerwiegenden Schädigung des Embryos vorliegt. Die persönliche Situation des Paares, vorausgehende erfolglose Schwangerschaften oder das Vorhandensein bereits erkrankter Kinder würden sie in ihren Entscheidungen nicht berücksichtigen, ebensowenig wie neue medizinisch-therapeutische Möglichkeiten hinsichtlich der zu erwartenden Erkrankung. "Durch diese Eingrenzung ist langfristig das Entstehen eines Katalogs von Krankheiten zu befürchten, bei denen die PID zulässig ist", heißt es in dem Hintergrundpapier.
Bereits im Juli 2011 hatte der Deutsche Bundestag ein neues Gesetz zur Regelung der PID verabschiedet. Demnach ist das Verfahren erlaubt, wenn eine Ethikkommission im Einzelfall zugestimmt hat. In Frage kommt die Technik nur für solche Paare, die die Veranlagung für eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen oder bei denen mit einer Tot- oder Fehlgeburt zu rechnen ist. Erst Ende des vergangenen Jahres hat das Kabinett eine noch fehlende Rechtsverordnung zur PID verabschiedet, der der Bundesrat Anfang Februar noch zustimmen muss. (pro)