Er arbeitete seit 2004 für das Telefon-Beratungszentrum, das für den Verkaufssender QVC Aufträge entgegennimmt. Wie das Nachrichtenportal "Der Westen" berichtet, ist der Kläger tief religiös und beendete seit Januar 2010 seine Kundengespräche mit der Formel "Jesus hat Sie lieb, vielen Dank für Ihren Einkauf bei QVC und einen schönen Tag". Auf dem Portal "kostenlose-urteile.de" heißt es, nach Beteiligung des Betriebsrates habe die Firma dem Mann fristlos und hilfsweise fristgerecht gekündigt.
Der gläubige Mitarbeiter klagte gegen die Kündigung vor dem Arbeitsgericht Bochum. Er erläuterte dabei, er versuche lediglich, sowohl seinen religiösen Verpflichtungen als auch seinen arbeitsvertraglichen Verpflichtungen nachzukommen. Kundenbeschwerden habe es auch nicht gegeben. Die Firma hielt dagegen, die Glaubensbezeugungen berechtigten den Kläger nicht dazu, sich ihren Arbeitsanweisungen beharrlich zu widersetzen.
Das Arbeitsgericht Bochum gab dem Kläger Recht. Die Richter hielten die Kündigung für unwirksam. Der Mitarbeiter genieße den grundrechtlichen Schutz der Religionsfreiheit gemäß Grundgesetz Artikel 4. Daher stehe die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit des Mitarbeiters über der unternehmerischen Freiheit des Arbeitgebers, hieß es.
Die Firma hatte Berufung gegen diese Entscheidung eingelegt. Am Mittwoch zeigten sich die Richter des Landesarbeitsgerichts Hamm nicht davon überzeugt, dass
der Mann in Gewissenskonflikte geraten wäre, wenn er die
Abschiedsformel weggelassen hätte. (pro)