Die Bundesländer zahlen den Kirchen jedes Jahr eine stattliche Summe – unter
anderem zur Deckung der Personalkosten. Die Zahlungen sind ein Ausgleich für Enteignungen im 19. Jahrhundert und basieren auf alten Verträgen. Diese Praxis stellt der Theologe und zukünftige
Bischof der evangelischen Landeskirche Bayern, Heinrich Bedford-Strohm, in
Frage.
Von PRO
Foto: Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern
Insgesamt 460 Millionen Euro zahlen die Bundesländer jedes Jahr an die Evangelischen und Katholischen Kirchen. Bis auf Bremen und Hamburg hat sich jedes Bundesland zu unterschiedlich hohen Staatsleistungen verpflichtet. Die Verträge dazu gehen zurück auf den Beginn des 20. Jahrhunderts. 1924 wurde zwischen Bayern und dem Vatikan ein Konkordat (Staatskirchenvertrag) geschlossen, dem kurz darauf ein inhaltlich ähnlicher Vertrag mit den bayerischen Protestanten folgte, erklärt "Welt am Sonntag"-Autor Matthias Kammann in dem Artikel "Wer hat, dem wird gegeben" in der aktuellen Ausgabe der "Welt am Sonntag". Beide Verträge seien "im Kern bis heute gültig" und regeln den Ausgleich dafür, dass die Kirchen bei der Säkularisation zu Beginn des 19. Jahrhunderts viele Güter an den Staat verloren haben, wofür dieser ihnen seitdem "eine Art Pachtzins oder Entschädigung" leistet.
Der evangelische Theologie Heinrich Bedford-Strohm hat diese Regelung auf der Tagung der Konrad Adenauer-Stiftung hinterfragt. "Ich möchte für jene Staatsleistungen mal endlich Argumente hören, bei denen nicht einfach Vertragsfolgen des 19. Jahrhunderts genannt werden", sagte er in der vergangenen Woche. Bedford-Strohm ist Professor für evangelische Theologie an der Universität Bamberg. Am 30. Oktober wird er als Bischof der Evangelischen Landeskirche Bayern in sein Amt eingeführt. Sein Gehalt zahlt aber weiterhin die bayrische Staatskasse. Das kann Bedford-Strohm nicht einsehen. Schließlich gebe es ja auch historisches Unrecht, für das keine Entschädigungen gezahlt würden, beispielsweise im Zusammenhang mit der europäischen Kolonialherrschaft. Warum solle heute für Kloster-Auflösungen vor 200 Jahren gezahlt werden?, fragte der zukünftige Bischof.
"Für die Öffentlichkeit schwer nachzuvollziehen"
Prälat Bernhard Felmberg, der EKD-Beauftragte bei der Bundesregierung, signalisierte Gesprächsbereitschaft. Zwar könne niemand von den Kirchen verlangen, ihre vertraglich fest vereinbarten und begründeten Rechte preiszugeben, die EKD sei aber "offen dafür, über einzelne regionale Regelungen ins Gespräch zu kommen", sagte Felmberg, der "Welt am Sonntag". Es sei für die Öffentlichkeit schwer nachzuvollziehen, dass der Freistaat Bayern für die konkreten Gehälter der Bischöfe aufkomme. Der katholische Präsident des Deutschen Caritasverbandes, Prälat Peter Neher, bezeichnet die Staatsleistungen als "nicht mehr zeitgemäß". Die Kirchen müssten das Thema "aktiver angehen", sie dürften da "nicht nur abwiegeln", sagte er der "Welt am Sonntag".
Die Kirchen können sich an der Stelle verbale Großzügigkeit leisten, denn sie haben offensichtlich eine starke Verhandlungsposition: Die Staatsleistungen nämlich können nicht einfach gestrichen werden, sondern müssen laut Grundgesetz "abgelöst" werden. Juristen erklären das so: Der Staat müsste eine große Einmalzahlung leisten, um endlich Ruhe zu haben. Über die Höhe dieser Einmalzahlung gibt es unterschiedliche juristische Auslegungen. Der niedrigstmögliche Ansatz wäre das Zehnfache der jährlichen Geldflüsse. Somit käme auf die Bundesländer eine Einmalzahlung von mindestens vier Milliarden Euro zusammen, erklärt Matthias Kamann. Bei ähnlichen Fällen im Zivilrecht wären Jahreszahlungen, die mit dem Faktor 20 oder sogar 40 multipliziert werden, üblich. So scheint es verständlich, dass kein deutsches Finanzministerium darüber nachdenken möchte, per Ablösung einen großen Schlussstrich unter den Vertrag zu ziehen. Den kompletten Artikel "Wer hat, dem wird gegeben" gibt es auch auf den Onlineseiten der "Welt". (pro)
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