Für Hänel läuft es nach Plan

Kristina Hänel ist am Freitag vor Gericht erneut gescheitert und wegen unerlaubter Abtreibungswerbung verurteilt worden. Die Gießener Ärztin ist trotzdem zufrieden. Das lag auch an einer ungewöhnlichen Äußerung des Richters. Von Nicolai Franz
Von Nicolai Franz
Kristina Hänel mit ihrem Verteidiger Karlheinz Merkel am Freitag in Gießen

Die Gießener Fachärztin für Allgemeinmedizin Kristina Hänel hatte auf ihrer Internetseite angegeben, unter anderem Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. Sie bot dazu weitere Informationen an, zum Beispiel, welche Dokumente man für einen Abbruch mitbringen müsse und welche Methoden sie anbiete. Das hatte das Amtsgericht Gießen als Verstoß gegen Paragraf 219a Strafgesetzbuch gewertet, das Werbung für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stellt. Es handele sich nicht um eine reine Information auf der Internetseite, wenn man seine Leistungen nenne. Denn durch die Nennung der Leistung werbe man automatisch für seine Praxis. Das Landgericht bestätigte nun sowohl das Urteil als auch das Strafmaß der Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro.

Im vorigen Prozess vor dem Amtsgericht wollte Hänel noch ihre Unschuld beweisen: Eine Information sei doch noch keine Werbung. Für diese Haltung bekam sie viel Zustimmung von weiten Teilen der Medienlandschaft. Im Berufungstermin am Freitag wurde jedoch deutlich, dass Hänel nicht nur ihren Anwalt, sondern auch ihre Strategie gewechselt hat. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung waren sich einig, dass Hänel gegen Paragraf 219a verstoßen hatte. Hänel und ihr Anwalt Karlheinz Merkel mussten somit formell zwar eine Niederlage einstecken. Aber um einen Freispruch ging es ihnen gar nicht – sondern um mehr.

Hänels Anwalt wollte einen Coup landen

Hänels eigentliches Ziel ist das Bundesverfassungsgericht, das den Paragrafen 219 des Strafgesetzbuches als verfassungswidrig einstufen soll. Um zu einer solchen Entscheidung zu gelangen, hätte es zwei Möglichkeiten gegeben: Zum einen eine Abweisung des Einspruchs, wozu es auch gekommen ist. Hänel und ihr Anwalt kündigten sofort Revision an und wollen nun durch alle Instanzen bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

„Heute, spätestens Montag Foto: pro / Nicolai Franz
„Heute, spätestens Montag“ wollen Hänel und ihr Verteidiger Merkel Revision einlegen

Doch das war offensichtlich nur Plan B der Verteidigung. Hänels Anwalt Merkel wollte einen noch größeren Coup landen: Das Landgericht möge sich doch bitte „dazu durchringen“, das Werbeverbot für Abtreibungen für verfassungswidrig zu erklären, sagte der Anwalt in seinem Schlussplädoyer. Nach Paragraf 100 des Grundgesetzes haben Gerichte die Möglichkeit, einen Fall sozusagen per Abkürzung direkt dem Bundesverfassungsgericht weiterzugeben, wenn sie der Meinung sind, dass das zugrundeliegende Gesetz verfassungswidrig ist.

„Tragen Sie das Urteil wie einen Ehrentitel“

Darauf ließ sich der vorsitzende Richter Johannes Nink nicht ein. Zwar meldete er grundsätzliche Zweifel an dem Gesetz an. Mehrfach plädierte Nink in der Verhandlung für eine leichte Änderung des Paragrafen – und lieferte sogar Formulierungsvorschläge, damit nur noch „grob anstößige“ Werbung für Abtreibungen verboten sei. „Vielleicht berichtet die Presse entsprechend informativ, damit sie den Abgeordneten in Berlin auf dem Weg hilft“, sagte Nink in Richtung der im vollen Zuschauerraum versammelten Journalisten. Das Gesetz aber grundsätzlich als verfassungswidrig einzustufen und damit den direkten Weg nach Karlsruhe zu ermöglichen, war für Nink dann doch eine Nummer zu groß. Denn dann hätte er als einfacher Richter am Landgericht erklären müssen, dass ein Gesetz, das einmal verfassungskonform gewesen sei, es nun nicht mehr sei, sagte er.

Es schien dem Richter geradezu schwer zu fallen, den Paragrafen 219a anzuwenden. Er sei im Westerwald aufgewachsen. Sein Vater sei für 500 Mündel zuständig gewesen. Er wisse noch, wie es gewesen sei, als früher Frauen ungewollt schwanger geworden sind. Deutliche Kritik übte er an den Männern, die Frauen erst schwängerten und dann alleine ließen. Wer ethische Prinzipien fordere, müsse dafür sorgen, dass Frauen in diesen Situationen unterstützt würden. Die gegenwärtige Regelung, nach der Abtreibungen zwar verboten, aber nach Beratung straffrei sind, bezeichnete Nink als „Unding“, als „fürchterlichen Kompromiss“ und „Selbstbetrug“. Dennoch müsse er aus juristischen Gründen gegen Hänel entscheiden: „Tragen Sie das Urteil wie einen Ehrentitel im Kampf für ein besseres Gesetz.“

Letzte Gewissheit in Karlsruhe

Die Staatsanwaltschaft wurde in ihrem Plädoyer deutlicher. Der Straftatbestand des Verstoßes gegen unerlaubte Abtreibungswerbung sei erfüllt. Auch sei der Paragraf nicht verfassungswidrig, da der Gesetzgeber weite Befugnisse habe, Rechte von Verfassungsrang einzuschränken – in diesem Falle die Meinungsfreiheit.

Vor dem Gerichtsgebäude solidarisierten sich etwa 150 Aktivisten mit Hänel Foto: pro / Nicolai Franz
Vor dem Gerichtsgebäude solidarisierten sich etwa 150 Aktivisten mit Hänel

So paradox es auch klingt, wäre ein Freispruch für Hänel die schlechteste Option gewesen. Sie hätte sich dann für sich persönlich freuen können, sagte sie im Anschluss an die Verhandlung. Die Gießener Ärztin will aber Rechtssicherheit für alle Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten und darüber im Internet informieren. Daher will sie letzte Gewissheit in Karlsruhe – zumindest solange der Bundestag das Gesetz nicht ändert. Mehrere Parteien haben bereits Gesetzesentwürfe eingebracht. Die Bundesärztekammer plädiert hingegen für eine Einführung einer zentralen Liste mit Ärzten, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Die Bundesregierung hat sich bisher noch nicht auf eine gemeinsame Linie verständigt.

Vor dem Gerichtsgebäude demonstrierten etwa 150 Menschen für Kristina Hänel. Auf Plakaten standen Sprüche wie „My body, my choice“ oder „Ersatzlose Streichung: Weder Fristen noch Zwangsberatung“ zu lesen.

Von: Nicolai Franz

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