Fünf Jahre Haft: Gläubige Eltern ließen Tochter sterben

In Österreich erwartet ein gläubiges Ehepaar das Gefängnis. Die Eltern hatten aus religiösen Motiven unterlassen, ein krankes Kind zum Arzt zu bringen und die Entscheidung der minderjährigen Tochter überlassen.
Von Norbert Schäfer
Weil Eltern ihre todkranke Tochter aus Glaubensgründen nicht zum Arzt brachten, mussten sie sich in Österreich vor Gericht verantworten

Das Landgericht Krems hat ein christliches Ehepaar am Mittwoch zu fünf Jahren Haft verurteilt. Die gläubigen Eltern hatten 2019 ihre chronisch kranke Tochter nicht zu einer medizinischen Behandlung gebracht, weil das 13-jährige Mädchen dies abgelehnt hatte. Weil keine Behandlung durch einen Arzt erfolgte, fiel das Kind ins Koma und starb. Das Mädchen hätte noch bis zuletzt durch eine ärztliche Behandlung gerettet werden können. Die Eltern des Kindes begründeten vor Gericht ihr Verhalten aus ihrem christlichen Glauben heraus. Die Geschworenen erkannten im Handeln der Erziehungsberechtigten eine grobe Vernachlässigung einer unmündigen Person mit Todesfolge. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verschiedenen Medienberichten zufolge begann der Leidensweg des Mädchens im Jahr 2017, als den Behörden der desolate Gesundheitszustand des Mädchens bekannt wurde und diese auf einen Krankenhausaufenthalt des Kindes drängten. Dort wurde eine chronische Erkrankung der Bauchspeicheldrüse festgestellt. Allerdings wurde das Mädchen nach dem Krankenhausaufenthalt nicht weiter ärztlich behandelt. Die Krankheit verläuft nach Angaben eines Gutachters „schubweise“. Im September 2019 klagte das Mädchen über Bauchschmerzen. Die Eltern hielten dies offenbar für die erste Periode des Mädchens. Als sich deren Gesundheitszustand weiter verschlechterte, ließen die Eltern das Kind entscheiden, ob es ins Krankenhaus will oder nicht. Das Mädchen habe das abgelehnt, erklärten die Eltern. Ihr die Entscheidung zu überlassen, sei falsch gewesen, bekannte der angeklagte Vater im Nachhinein vor Gericht.

Eltern hielten wenig von Medizin

Die Eltern des Mädchens haben die deutsche Staatsangehörigkeit, stammen jedoch aus Usbekistan und Kasachstan. Nach ORF-Angaben gehören die Eheleute zu der Glaubensgemeinschaft „Gemeinde Gottes“, die der angeklagte Vater vor Gericht als „strikt bibeltreu mit konservativen Moralvorstellungen und dem Glauben an Wunderheilungen“ charakterisiert hat. Die sieben Kinder haben verschiedenen Medienberichten zufolge weder Kindergarten noch Schule besucht, sondern wurden von den Eltern daheim unterrichtet. Deswegen sei die Familie vor acht Jahren nach Österreich gezogen, berichtet unter anderem der Tagesspiegel. In Österreich gibt es statt der Schulpflicht lediglich eine Bildungspflicht. Auch von einem Arzt sei keines der Kinder jemals untersucht worden, heißt es in verschiedenen Berichten.

In der Gerichtsverhandlung erklärten die Angeklagten, dass sie auf Gott und nicht auf die Medizin setzten. Die Eheleute sind überzeugt, dass Gott Kranke heilen kann, dazu offenbar aber keine medizinischen Erkenntnisse nutze. Ein Krankenhaus aufzusuchen gilt nach Ansicht der Eltern als ein Zeichen für schwachen Glauben. „Ich hab‘ geglaubt, dass Gott sie gesund macht“, erklärte die 35-jährige Mutter unter Tränen vor Gericht.

Von: Norbert Schäfer

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