Folterstaaten im UN-Menschenrechtsrat

Am Dienstag hat die UN-Vollversammlung 14 neue Mitglieder des UN-Menschenrechtsrats gewählt. Darunter sind auch Russland, China, Saudi-Arabien und Kuba. Menschenrechtsorganisationen hatten heftig gegen deren Kandidatur protestiert.
Von PRO
Dem UN-Menschenrechtsrat gehören auch wieder Folterstaaten an
„Alle Opfer von Menschenrechtsverletzungen sollten den Menschenrechtsrat als Forum und als einen Ausgangspunkt des Handelns ansehen können,“ hatte UNO-Generalsekretär Ban Ki-Moon zur Eröffnung der vierten Sitzung des Menschenrechtsrats am 12. März 2007 gesagt. Die UN-Generalversammlung wählte für die am 1. Januar 2014 beginnende dreijährige Amtszeit neben Algerien, Frankreich, Groß Britannien, den Malediven, Marokko, Mazedonien, Mexico, Namibia, Südafrika und Vietnam auch China, Kuba, Russland und Saudi-Arabien neu in das Gremium. Dass Staaten, in denen systematisch gefoltert wird, bei der Wahl überhaupt kandidieren dürfen, nannte die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) in einer Pressemitteilung „grotesk“. Eine derartige Demütigung der Opfer von Diktaturen dürfe nicht ohne Folgen bleiben. Die IGFM appellierte an Bundesaußenminister Westerwelle, scharfe Kritik an der Wahl von Folterstaaten in das UN-Gremium zu üben, dessen Aufgabe es ist, für den Schutz der Menschenrechte einzustehen. Westerwelle solle deshalb auf eine „Änderung der Kandidatenauswahl“ drängen. „Staaten, die die Menschenrechte am meisten verletzen,“ hätten im Menschenrechtsrat die Mehrheit, sagte Manfred Nowak, ehemaliger UN-Sonderberichterstatter über Folter, wie Der Standard berichtete.

Kritik am Verfahren

Das Wahlverfahren ist nicht unumstritten. Dem im Jahr 2006 gegründeten UN-Menschenrechtsrat mit Sitz in Genf gehören 47 Staaten an, die die UN-Vollversammlung in geheimer Wahl für jeweils drei Jahre wählt. Jeder UN-Mitgliedsstaat kann sich für maximal zwei aufeinanderfolgende Perioden zur Wahl stellen. Die 47 Sitze werden nach einem regionalen Verteiler-Schlüssel vergeben. Auf demokratische Rechtsstaaten in „Westeuropa und anderen Ländern“ etwa entfallen dabei nur sieben Sitze. Sie seien daher unterrepräsentiert, mahnen die Kritiker. Eigentlich habe der Menschenrechtsrat selbst versichert, seine Mitglieder würden „einen Höchststandard bei Förderung und Schutz der Menschenrechte aufrechterhalten“, betonte Martin Lessenthin, Vorstandssprecher der IGFM. Die Generalversammlung könnte ein Menschenrechte verletzendes Ratsmitglied auch abwählen. Angesichts der dafür benötigten Zweidrittelmehrheit sind derartige Vorstöße aber wenig aussichtsreich. (pro)
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